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Vorgehen bei Trennung & Scheidung
#1
Hallo, ich brauchte da eure Hilfe,

Mein Frau hat mir mitgeteilt dass sie sich trennen möchte.
Wir sind 14 Jahre verheiratet, 2 Kinder 9 & 14 Jahre
Ich habe nur eine Teilzeittätigkeit, bin erkrankt während meiner 38 Berufsjahren und nun habe ich auch den Schwerbehindertenstatus.
und es wird deshalb aufgrund Unterhalt etc. auf Selbsterhalt herauslaufen.

Wir haben ein gemeinsames Haus, wo meine Frau gerne wohnen bleiben will, ich soll raus.
Im Grundbuch steht 70 zu 30 % zu meine Gunsten.

Da sie ja wohnen bleiben will und ich mir eine Whg. suchen muss, was in unseren Wohnort sehr sehr teuer ist,
möchte ich gerne eine mögliche Nutzungsentschädigung genauer beziffern.
Wie wird das genau berechnet ?
1. Zählt nur die genaue Wohnfläche in m² x ortsübliche Miete ?
2. Fließen Garage und Nebgengebäude mit hinein und wenn ja wie wird das berechnet ?
3. Wird Grundstücksfläche /Garten mit berechnet ?




Vielleicht muss ich meine Situation noch mehr erläutern, um hier im Forum eine konkretere Antwort zu bekommen.


Das Haus habe ich in 4 Jahren mit sehr viel Eigenleistung selbst gebaut und habe es auch komplett abbezahlt, d.h. es gibt keine Belastung mehr von Banken etc.

Das Grundstück habe ich damals als Schenkung zur Hälfte bei Eheschließung von den Schwiegereltern bekommen.
Das Haus hat eine Wohnfläche von 150 m², Grundstück mit Garten 900 m², Nebengebäude Garage 100 m² und Anliegerwohnung mit Büro & Wohnzimmer 60 m²,
jedoch hat die Anliegerwhg. keine Toilette und Küche.
Seit einigen Jahren ist das mein Hauptaufenthaltsort, zum Essen und WC muss ich ins Haupthaus wobei ich stets Rücksicht auf die Nochehefrau nehme.
Für mich war es so auch möglich immer in Kontakt mit meinen Kindern zu bleiben, was mir sehr wichtig ist.

Meine Nochehefrau hat geerbt und generiert Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seit nunmehr 2 Jahren, vorher hatte sie nicht gearbeitet, natürlich wegen den Kindern.
Sie hat nur ein Teil geerbt aufgrund Erbe & Freibetrag 400.000 €, sie wird aber nach 10 Jahren (2 sind rum) erneut 400.000 € erben, also noch mehr von den Immobilien.
Der Wert der Immoblien ist 6 Stellig , aber aufgrund Steuerregelung Erbe etc. geht das nur step by step.
Der Großteil der Immoblilien und auch Ackerflächen läuf auf Schwiegermutter, die ganze Arbeit hat jedoch meine Nocheehefrau, da die Schwiegermutter aufgrund ihres Alters
die Arbeit übertragen hat.

Aufgrund des Erbes hatte man mich jahrelang unter Druck gesetzt, die Beendigung der Zugewinngemeinschaft notariell zu unterschrieben, was ich auch getan hätte,
im Gegenzug wollte ich jedoch den Hausanteil an meine Nocheehefrau auszzahlen, worauf sie sich nicht eingelassen hat.

Wir haben einen Notarielle Vertrag geschlossen, wo Gütertrennung vereinbart wurde, Nachehelichen Unterhalt wurde beidseitig ausgeschlossen und
20 % des Haus zu meine Gunsten in Grundbuch abgeändert wurde auf 70 %,
da ich die Bau und Finazierungskosten selbst getragen habe.
Verzicht Versorgungsausgleich hatte sie abgelehnt, obwohl sie im Alter Mieteeinkünfte in mtl. 5 stelligen Bereich haben wird.
Es war ein regelrechter juristsicher "fight" , sogar mit Mediator und jeweils eigenen Anwälten, die Unsummen gekostet haben.


Jetzt jedoch macht meine Nochehefrau massiv Druck und will bis nächste Woche eine Entscheidung , entweder ich oder sie zieht mit Kindern aus, dazu auch gleich
die passende Drohung dass ich ihre Whg. bezahlen muss und das wird teuer für mich.
Ich bin nicht in der Lage eine Entscheidúng zu treffen und brauche Klarheit.

..

Ich möchte nicht ausziehen !!!! und wünsche mir das Wechselmodell !!!

Das wäre für mich der worst case, aber habe ich überhaupt eine Chance ?
Ich habe meine Arbeit hier in der Nähe des Wohnortes.
Die Chance hier eine halbwegs bezahlbare Whg. zu finden ist für mich nicht gegeben.
Mit Teilzeitvergütung Doppelbelastung Miete , Kindesunterhalt und Trennunsgunterhalt zu tragen wird sehr schwierig.

Ich kann eigentlich nur zurück zu meinen Eltern 40 km weg und dort wohnen, dass ist jedoch total in der "Pampa" (neue soziale Kontakte ade...)
Ich müsste tgl. hin und Rück 80 km zur Arbeit fahren und werde für meine Kinder nur noch der Zahlvater sein und der klassische 3 Std. Wochenendvater.
Klar habe ich auch Sorgerecht für meine Kinder, aber meine Nocheehefrau wird das nach ihren Maßstäben steuern trotz Familiengericht etc.
Wechselmodell wäre umsetzbar, , ich denke das wünschen sich auch die Kinder, aber sie lehnt es ab und will nicht diskutieren.

Meine Kinder haben bei den Schwiegereltern auf den Gutshof  ca 6 km entfent mit 300 m² Wohnfläche bereits alle ein Zimmer, und ich weiß das meine Kinder das alles mal bekommen sollen,
eigentlich kann meine Nochehefrau , die dort auch ein Zimmer hat, wohnen, jedoch wird das kategorisch abgelehnt, es soll die teure Lösung sein mit Whg für sie und meinen beiden Kindern

Am Ende des Tages bedeutet das am Existensminimum null zu leben während Nochehefrau durch "geschicktes Taktieren" mit Notaren und sehr sehr bissigen Familienanwälten
in einer sehr komfortablen Situation ist.

Deshalb hat meine Anwältin auch klipp und klar zu mir gesagt, ..das Haus ist deine Rente, ich soll nicht ausziehen !!!
Meine Altersversorgung wird eh m"mau" sein, so brauche ich wenigstens keine Miete zahlen.
Und mit der Anliegerwhg. ist das selbst in Trennungsjahr eine Lösung.


Okay, sorry , bissl viel, aber ich hoffe es hilft meine eingehende Frage zu beantworten bzgl. Nutzungsentschädigung.

Also...ich möchte wie beschrieben nicht ausziehen , rechne aber mit massiven Druck deshalb stellt sich die Frage...
150 m² Wohnfläche x 10 € (laut örtl. Mietspiegel) x Faktor 0,7 = 1.050 €
Wäre das soooo falsch ????? null

Werden Grundstück mit Garten 900 m², Nebengebäude Garage 100 m² und Anliegerwohnung mit Büro & Wohnzimmer 60 m²
bei Nutzungsentschädigung mit angerechnet ?
Mir hat jemand geschrieben, dass mir im Trennungsjahr nur ein "subjektive Nutzungsentschädigung " zusteht, und da wird für mich
als Single nur 55 m³ berechnet, stimmt das ?
Erst nach der Schediung kann ich die volle Nutzungsentschädigung verlangen? (..zumahl wir Gütertrennung schon notariel vereinbart haben).

Klar können wir das Trennungsjahr unter den genannten Bedingungen auch in Haus durchziehen, die Anlegeerwhg. macht es auch einfacher.
So leben wir eigentlich auch, schon, leztes Jahr wurde extra noch im Haus eine Wand gezogen damit Ex sein eigenes Zimmer hat und die Kinderzimmer
wurden auch renoviert, jetzt reicht es aber nicht mehr...
Bzgl. Wechselmodell (WM) werde ich zum Zeitpunkt der ausgesprochenen Trennung sicher Gepräche mit dem Jugenamt führen,
habe hierzu schon viel gelesen und auf den Punkt gebracht .... wennn sich die Eltern nicht einig sind wird es schwer...

Und  eine Anwältin für Familenrecht habe ich bereits, sie hat die 1 Jährige Verhandlung bzgl. Ehevertrages mitgemacht und sagte soetwas hartnäckiges hattte sie in 30 Berufsjahren
noch nicht erlebt.... derzeit ist sie in Urlaub, frühestens Ende Okt. bekomme ich ein Termin.
Ob sie gut ist weiß kann ich schwer beurteilen, meiner Meinung fehlt ihr der Biss wie die Anwältin meiner Ex

 Ich habe mit den Scheidungsfolgerbeinbarung  eine wirklich schlechten Deal gemacht habe, aber nach einen halben Jahr Verhandungen hatte meine Frau zum Schluss nochmals Vorkaufsrecht für
das Haus gefordert und da waren schon 16.000 € Anwaltskosten verbraten.... meine Anwältin meine dann. stinkesauer wie ich..... untererschreibe, aber ausziehen tust du nicht !!!!!

Das Haus wird sie mir nie geben zu 100 % ,AUCH WENN ICH SIE AUSZAHLE; sie arbeitet wohlgemerkt in Immobilienb reich und weiß genau dass sie durch eine Zwangsvollstreckung (was ja bekanntlich viele Jahre dauert)
das Haus weit unter Marktwert bekommt.

Auf einen Deal gemeinsam beauftragten Gutachter und dann Aufteilung 70/30 wird sie nicht eingehen.

Der ganze Vertrag wurde unter der Prämisse gemacht, ... um die finanziellen Spannung aus der Ehe herauszunehmen"
Es war eine Forderung meiner Schwiegerelltern, das mit aller Gewalt durchzusetzten mit Gütertrennung etc, jedoch ohne ein Stück entgegenzukommen

Hatte dazu viele Gespräche mit meiner Nochehefrau, ich habe ihr klipp und klar gesagt, dass ich nur unterschreibe wenn sie auch bereit sit an der Ehe zu arbeiten, damit wir zueinander finden.
Klar war auch , dass wir professionelle Hilfe benötigen, sprich Eheberatung..... nun
... kaum war die Tinte unter den Vertrag trocken und wir hatten den 1 Termin bei der Eheberatung war der erste Satz ".... ich lass mich scheiden und du ziehst aus Angry "

"Fühle mich seitdem ziemlich verschauckelt, null ... gelinde ausgedrückt.... und um meiner Zukunft beraubt.
Der Termin bei der Eheberatung ist nun schon 1 Jahr her und jetzt macht sie wieder voll Druck mit allen Mitteln.

Klar war der Vertrag nur ein "Vorbote"der Scheidung, ich war so naiv und hatte ihr geglaubt, am Ende de Tages bedeutet das alles eine Zukunft ohen Geld und ggf. auch ohne meine geliebten Kinder.

Ich hoffe ich habe die Kraft ihr jetzt entgegenzusetzen, ihre Anwältin ist sehr kompromislos udn wirbt auf ihre Homepage schon mit schneller Zwangspfändung und Betitelung.
Auch dass sie versuchen wird, mich mit Wohnungszuweisungsklage rauszuklagen kann ich mir vorstellen, meine Nochehefrau sammelt Beweise, schreibt alles auf was ich negatives sage und
rennt zum Kinderpsychologen, um Atteste zu bekommen, dass die Kinder unter der Situation leiden.
Ich bin vin meiner Persönlichkeit ruhig, keien Gewalt etc, ich weiss dass ich nichts falsches tun darf was ihr in den Karten spielt.

Zukunft für mich, oh je, ich weiss nicht... Am Ende des Tages werden Reiche noch reicher und mein gesamten Ersparnisse in fast 40 Jahren Arbeit verliere ich (sorry, soll keine Selbtsbemitlleidung sein, ist bittere Realität).

Gestern kam sie mit einem neuen Vorschlag um die Ecke:Vorschlag ihrerseits ist das Nestmodell
Man mietet sich zu Anfang im neuen Jahr zusammen 50/50 eine Zweitwohnung und bewohnt diese abwechselnd.
D.h. die Kinder bleiben an ihren vertrauten Ort und müssen nicht zwischen den Eltern pendeln.
Idee, Ehemann drei feste Tage pro Woche in der Wohnung während seiner Arbeitszeit
Ehefrau zwei feste Tage in der wohnung
Inhaltlich dieser Vorschlag mit wohnung zur Probe für einige Monate:

Nachteil ist dass diese Whg. auch finanziert werden muss und auch keine Dauerlösung ist, gerade wenn jemand einen neuen Partner finden sollte.

Ich habe ihr gesagt ohne eine feste Aussage wie es mit unseren Haus in Falle einer Scheidung geklärt wird, mache ich keine weiteren Zusagen.
Ferner ihr zu Verstehen gegeben, dass sie die Kinder nicht als "Waffe" benutzen soll gegen mich , dass verletzt mich zutiefst.

Sorry, ist ziemlich viel was ich hier schreibe, aber ich denke man sollte den Gesamtsachverhalt kennen, bevor man Ratschläge geben lkann.

Frage an die Runde:
1. Sie verlangt bzg. "Netsmodell" binnen 10 Tage eine Antwort oder Gegenvorschläge, ansonsten droht sie mit Anwalt.
    Würdet ihr darauf eingehen ? oder habt vielleicht Tipps für Alternativforschläge ?

2. Nutzungsentschädigung gemeinsames Haus stimmt das mit 55 m² im Trennungsjahr (nur subjektiver Wert ?)
    ... aber eigentlich möchte ich nicht ausziehen..)

3. Hat man überhaupt als Vater eine Chance ein Wechselmodell entegegen des Willen der Ex durchzusetzen ?
    ( Gegebenheiten wären gegegben, arbeite Teilzeit und die Kinder könnten so in der gewohnten Umgebung bleiben).
      Sie lehnt das kategorisch ab)


Wäre sehr Dankbar für dei Beantwortung der Fragen und weiteren "Strategietipps"

Viele Grüße
Brause
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#2
hallo...also...willkommen in der hölle...dem realen noch ehebaldnacheheleben...

was würde eine frau machen in DEINER position:

1. ausziehen
2. kinder mit nehmen
3. antrag auf unterhalt stellen - auch wenn er notariell ausgeschlossen ist. 

so - mach doch das selbe: lass sie ausziehen - die kinder müssen im vertrauten umfeld bleiben,
wenn sie die kinder mit nimmt, sofort EA beantragen auf rückführung, das geht hier bei uns
ganz schnell.

nächster schritt dann: such dir einen anwalt der fit ist, und greife den notariellen vertrag an,
in der art und weise, daß du das opfer bist von jahrelangen zermürbenden drohungen und unter
drucksetzungen etc. lass dir dann von deinem anwalt möglichst viele vergleichsfälle suchen, dann
kann das gericht entscheiden, ob der vertrag sittenwidrig war.

hier muß P mal sagen ob ok: trete deinen anspruch (erstmal fiktiv) an eine person deines vertrauens ab
und klage gegen den vertrag. du kannst dann in diesem fall als zeuge auftreten und die situation entsprechend
darlegen.

deine baldex ist im kopf schon 2 schritte weiter! auch ihre mutter unterstützt sie. sprich mit deinen kindern,
wo die hinwollen. in dem alter hören schon die männlichen richter auf die kinder, frauenrichter hören, beschließen
aber daß die kinder manipuliert waren. also stell die auf einen mistkrieg ein.

vor allem: verlasse nicht das haus - halte den abstand zu ihr so lang es geht und lass noch mehr zeit ins
land gehen.

papiere sichern, gelc beiseite schaffen, (in der ehe gibts keinen diebstahl....nimm ihr ein paar ringe weg etc...
je mehr du hast, um so besser.

oh mann...bei dem anlagevermögen beide eltern...werden die anwälte das laaaaange hinziehen.

mach dir keinen kopf weg ex-anwältin....die kocht auch nur mit wasser - für einen titel muß erst mal ein entsprechender
beschluß stehen. mach dich in der zwischenzeit auf die suche nach einem andren anwalt.


bb
netlover
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#3
Du bist gerade völlig durch den Wind. Verständlich. Hilft aber nicht, sich zu sortieren. Dazu solltest Du das Forum nutzen und nicht alles durcheinander schmeißen.
Diese Sorte Schwiegereltern mit Prinzessin Töchterchen im Schlepptau ist mir vom Charakter her bekannt.

Also aufdröseln und Nerven bewahren.

1. Kinder: Jede Form von Umgang, besonders wenn er erweitert angeboten wird, wie hier z.B. dieses "Nestmodell" annehmen. Das klassische Wechselmodell gegen den Willen der Mutter vergessen. Energieverschwendung. Es gibt zwar Urteile, die es trotzdem zu lassen, sie sind aber so selten und an so viele Bedingungen geknüpft, dass man sie hier nicht einmal näher beleuchten sollte. Vergiß das Thema. Auch wenn es schade ist. Vorerst jedenfalls. Die Kinder werden schnell älter. Da können die Karten sich noch anders mischen. Aber das ist Zukunftsmusik, verbunden mit einer gehörigen Portion Hoffnung.

2. Haus: Vergiss die Rechnerei. Am Ende kommt es anders. Das ist ein Würfelspiel. Da gibt es nichts Haltbares, das Du tatsächlich als Berechnungsgrundlage für irgendwas nehmen könntest. Im Haus bleiben! Alle anderen Alternativen sind für Dich aktuell schlechter. Das Haus gehört Dir zu 70%. Da macht die Ex gar nichts. Und wollte sie Dich da raus haben, müsste sie eine teure und langwierige Teilungsversteigerung initiieren. Das ist so kompliziert und mit Minen gespickt, da scheitern auch die "bissigen" und angeblich ach so guten Winkeladvokaten regelmäßig.

Du solltest viele der genannten Probleme aussitzen. VIEL WENIGERE AGIEREN UND VIEL MEHR REAGIEREN. Lass die anderen rennen und machen. Sollen sie ihre Kohle verbrennen, bis sie vor Wut platzen. Dir selbst sollte klar sein, dass Dein Wirkungsgrad sowieso begrenzt ist: Kaum Geld (Teilzeit) = Verfahrenskostenhilfe = fauler Anwalt wegen wenig Kohle vs. Anwaltslumpen, die motiviert sind, der reichen Ex und deren Familie immer neue Rechnungen schreiben zu können.

Also hast Du keinen Wirkungsgrad. Kein Machtgefüge, dass Du entgegen stellen könntest. Also: Strategie ändern.

Deine Anwältin: Typisch. Immer verständnisvoll und wütend zugleich dem Mandanten über`n Kopf streicheln und Verständnis heucheln und ihn dann doch dazu bewegen, solche Verträge zu unterzeichnen, damit der Mist vom Tisch kommt. Du dürftest gerade selbst verstehen, wo der Hase lang lief.

Scheidungsfolgenvereinbarungen (auch durch Mediation entstanden), die einer notariellen Beurkundung alle unterfallen, unterliegen gewissen Regeln. Eigentlich unverständlich, weil sie ja in das eigene Gestaltungsrecht eingreifen. Hier aber mal wichtig zu nennen: Diese "Vereinbarungen" dürfen den Schutzzweck gesetzlicher Regelungen nicht unterlaufen.

Zitat aus einem Notarvertrag bezüglich Ehegattenunterhalt: (Ich habe die Dinger hier wg. der von mir gemachten Mediationen)

"...daß dieser Verzicht unwirksam sein kann, wenn einer der Beteiligten hierdurch auf Sozialhilfe angewiesen ist und/oder gemeinsame Kinder zu betreuen hat." und weiter:

Schlußbestimmung:

"...Der Notar hat darüber belehrt, dass aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Inhaltskontroille von Eheverträge die Rechtsprechung möglicherweise im Ergebnis zur Unausgewogenheit und damit zur Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen gelangen könnte."

Genau dieses Problem springt einen hier förmlich an. Zu Deinen Gunsten...

Das die Geldsäcke gerade versuchen, die Kuh vom Eis zu bekommen, weil sie sich des Problems durchaus bewusst sind, hast Du nur deswegen noch nicht realisieren können, weil Du verständlicherweise gerade auf Deine Probleme fokussiert bist. Die sind da. Keine Frage. Könnten aber größer werden, wenn Du denen auf den Leim gehst:

Trennungsunterhalt (Da sieht Deine Ex alt aus bei den Einkünften...)

ALLE Sätze innerhalb einer notariellen Vereinbarung beginnen mit: "Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann...."

Der in den Verträgen folgende Rest (meist verzichten die Medianten ja gegenseitig auf Ansprüche) ist nur eine Absichtsbekundung. Da man ihn aber nur ab dem Zeitpunkt des Verlangens begehren kann, sollte das ab Trennung sofort von Dir getan werden. Sollst sehen, wie Die Purzelbäume schlagen. Nicht verhindern wirst Du, dass Du stapelweise Post bekommst. Da brauchst Du entsprechende Unterstützung.

Selbst beim Kindesunterhalt könnte es eng werden. Ist aber deutlich schwieriger. Es liegt aber der Verdacht Nahe, dass Deine Ex ja nun mal mehr als das 2,5 fache monatlich "hat" als Du. Sie kann - bei cleverer Vorbereitung entsprechender Anträge - hier evtl. durchaus auch zum Barunterhalt (zumindest teilweise) heran gezogen werden.

Du solltest in keinster Weise an eine Auszahlung des Hausanteiles in Richtung der gierigen Ex denken, sondern den Spieß umdrehen. Deine Ex kann mit Leichtigkeit aus ihrem Vermögen Dich auszahlen. Will sie das nicht, kannst Du erst mal wenig machen. Aber Dein Anteil (70%) bleibt Dir erhalten. Selbst nach einer Teilungsversteigerung und die muss sie erst mal bewerkstelligen.

Vorher hast Du einen Anwalt zu beauftragen, der die Scheidungsfolgenvereinbarung anfechtet. Dies vor dem Hintergrund, dass die vertraglich notwendige (und das ist außer Frage) Ausgewogenheit nicht ansatzweise nachzuvollziehen ist. Wenn sich Deine gierige Ex-Schwiegerelternmeschpoche erst mal damit auseinander setzen muss und Zugewinn und Versorgungsausgleich dann ausgerechnet werden müssen, brennt die Hütte bei denen.... Ich drück Dir die Daumen.

Ansonsten ist das eine recht große Baustelle. Das wird Zeit brauchen und Du brauchst Nerven! Komm zur Ruhe und lass Dich nicht mehr am Nasenring durch die Manege ziehen! Das war nämlich bis jetzt der Fall.

Deine Anwältin kannst Du nicht brauchen. Die ist sowieso verbrannt. Alleine schon deswegen, weil sie ja nicht einen Vertrag anfechten will, dessen Unterzeichnung sie selbst veranlasste. Die wird Dir also alles erzählen, damit Du diese Spur nicht weiter verfolgst. Ich hoffe, dass alleine durch dieses Argument Dir klar ist, dass Du sie nicht mehr mandatieren solltest, sondern jemand anderes brauchst.
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#4
Zieh bloß nicht auf gar keinen Fall und überhaupt nicht aus!!!
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#5
Hallo,
erst einmal danke an Euch bzgl. der Antworten.

Ich merke aber das manche Informationen nicht richtig angekommen sind, damit ich daraus nicht falsches Reagieren ableite,
möchte ich darauf eingehen.

Das was Nappo geschrieben hat gefällt mir, danke dir dafür  Smile !!  anscheinend hat er auch sowas  durchgemacht mit einmischen der reichen Schweigereltern mit verwöhnen Töchterchen
im Schlepptau.

Das mi der Anfechtung der Scheidungsfolgevereinbarung hatte ich auch schon durchdacht und auch mit meine RA besprochen, sie sieht da keine Chance.
Wie ich in Treat 1 geschrieben habe, wurde meine Nochehefrau nur ein Teil des Erbes (Freibetragsgrenze 400.000 € ) übertragen.
Der Großteil der Mieteinnahmen verbleibt bei Schwiegermutter, zumindest noch 8 Jahre, dann kann Ex nochmals 400.000 € erben, es geht nur step by step.

Ich verdiene trotz Teilzeitstelle recht gut, habe lauf Einkommensteuereklärung auch einen höhreren Verdienst als Nochehefrau und muss somit auch Trennungsunterhalt zahlen.
Auch den Anwalt bezahle ich selbst., keine Verfahrenskostenhilfe.

Es war der Wusnch der Schwiegereltern, dass ich diesen Vertrag unterschreibe, seit 2014 wurde ich da massiv unter Druck gesetzt, ihnen war wichtig dass ich nicht
einen  Cent bekomme. Gleichzeitig null Verhandlunsgbereitschaft bzgl. Haus und Auszahlung an Nochehefrau.
Die Nochehefrau hatte das Erbe erst dann unterschrieben bekommen, nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte.

Bei Zugewinngemeinschaft fällt Erbe eh raus, bei Immoblien jedoch bleibt der Wertezuwach in Zugewinnbereich, und da hier regional starke Steigung zu beobachten sind
hat man mich hier stark unter Druck gesetzt die Beendigung Zugewinngemeinschaft zu unterschreiben.

Da alles läuft seit 2014 !!! und die Ehe ist dadruch kaputt gegangen

Ich hatte vorher gespart und das Geld meiner Mutter übwerwiesen, was Nappo ja auch geraten hat,
jedoch..... meine Nochehefrau war so schlau und hat bei mir in der Anliegerwhg. dedektiv gespielt, die Kontoauszüge gefunden und diese kopiert. Angry Angry Angry
Darauf hat ihre Anwältin über das Amtsgericht eine Verfahren nach § 1386 BG Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt.
Da die Beweislast klar war , hätte ich die Abweisung der Klage nicht gewinnen können.
Deshalb haben wir uns außergerichtlich an einen Mediator gewand wo die Scheidungsfolgevereinbarung entstanden ist.

2 Vorteile hatte es für mich gebracht, 
1. 20 % des Hauses wuren mir in Grundbucht übertragen, als auf 70 %  (.. eigentlich hätte es mehr sein müssen, aber es wurde zu ihren
  Gunsten schöngerechnet
2. Versorgungsausgleich haben wir ab Ende 2018 ausgeschlossen, d.h. nur bis dahin fließen meine Rentenpunkte an sie, eigentlich hätte sie
    komplett verzichten müssen, emien Rente wird eh niedrig sein, ihre Einkünfte in Rentenalter 5 stellig.
    (leben und Leben lassen gibts da leider nicht....)

Derartige Verträge werden von Gerichten nach meinen Kenntnissstand nur dann für nichtig erklärt, wenn ich z.b. daduch irgendwelche Solzialkassen
belasten würde, das ist bei mir nicht der Fall, ich liege knapp darüber, zumindest solange ich noch abeiten kann, meine Erwerbsfähigkeit ist jeodch
schon eigenschränkt, da mich das allles krank macht.
Und was Corona noch mit der Wirtsschaft anrichtet kann derzeit kaum jemand erahnen, sicher bis zur rente ist mein Job nicht...

Die einzige Möglichkeit die ich sehe, den Vertrag im Nachgang anzufechten ist nach § 119 und 123 BGB, da es wirklich für mich immer wieder Drohungen etc. gab.

ABER WELCHER RECHTSANWALT HAT HIER ERFOLGSAUSSICHTEN ?

Es hängt soviel vom Gericht ab, zuviel Unbekanntes, und wenn ich verliere habe ich wieder Geld verbrannt, der ganze Vertragsirrsinn Mediation etc. hat schon 15000 € verbrannt,
das ist für mich eine Menge Geld  !!!!

Ich möchte auch hinzufügen, dass ich vor Jahren bei der ARAG eine Rechntschutzversicherung in Ehesachen abgeschlossen habe.
Hat da jemand Erfahrung, in meinen Fall nutzt es mir doch wenig, da nur die eigentlichen Scheidungskosten übernommen werden,
aber bei mir sind ja andere Dinge zu klären.
Oder hat da ein Anwalt Enstchjeidungsspeiraum bzgl. berechnung Honorare ???

Was mir unkalr ist, wie ich mit der Forderung "Nestmodell" Whg 50/50 mit Nochehefrau umgehen soll, bitte dazu Treat 1 durchlesen...

Nappo hatte geschrieben...
. Kinder: Jede Form von Umgang, besonders wenn er erweitert angeboten wird, wie hier z.B. dieses "Nestmodell" annehmen. Das klassische Wechselmodell gegen den Willen der Mutter vergessen. Energieverschwendung. Es gibt zwar Urteile, die es trotzdem zu lassen, sie sind aber so selten und an so viele Bedingungen geknüpft, dass man sie hier nicht einmal näher beleuchten sollte. Vergiß das Thema. Auch wenn es schade ist. Vorerst jedenfalls. Die Kinder werden schnell älter. Da können die Karten sich noch anders mischen. Aber das ist Zukunftsmusik, verbunden mit einer gehörigen Portion Hoffnung.


Warum sollte ich das Nestmodell, d.h. eine Wohnung mit Nochehefrau anmieten damit man sich aus den Wege geht annehmen  ????
Okay, ich leite daraus ab, dass
ich das Wechselmodell mit den Kindern, was immer mein Wunsch und auch für dei Kinder das beste wäre, entgegen den Willen meiner Nochehefrau
gerichtlich nicht durchsetzten kann !!!!!

Aber soll ich mich darauf einlassen un das ohne Zusagen ihrerseits was mit den Haus wird ???

Ist das wirklich die Einzige Chance den Kontakt mit den Kindern aufrecht zu erhalten und nicht nur "Zahlvater " zu sein.
Sorry, ich lese wirklich viel darüber auch hier in den Trennungs FAQ, aber mir passt es nicht mit den Nestmodell noch eine Mietwohnung.

Meine Nochehefrau verlang die nächsten Tage eine Stellungnahme udn wenn  ich mich nicht darauf einlasse bekomme ich Post von Anwalt.
Und wenn ich höre dass sie schon bei Kinderpsachologen etc. war , wird mir klar wie die aussieht.

Ich als Vater werde  zerlegt , das mit den Kindern fühlt sich bei mir wie offenes Sizieren mit rostigen Besteck an Herzen an.
mich macht das alles so fertig dass ich mir psychologische Hilfe holen muss, bringt aber wenig, da die Gegebenheiten so sond wie sie sind
"Noch nie in meinen Leben war mein Kopf so voll mit Problemen, noch nie war ich so leer an Liebe und Ehrlichkeit"


Klar möchte ich lieber REAGIEREN, anstatt Agieren aber, wie, ich habe doch kaum Möglichkeiten ??

Hat vielleich jemand eine Idee, was ich Alternativ zum Nestmodell vorschlagen kann ?



Viele Grüße
Brause
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#6
(16-10-2020, 17:29)Nappo schrieb: Selbst beim Kindesunterhalt könnte es eng werden. Ist aber deutlich schwieriger. Es liegt aber der Verdacht Nahe, dass Deine Ex ja nun mal mehr als das 2,5 fache monatlich "hat" als Du. Sie kann - bei cleverer Vorbereitung entsprechender Anträge - hier evtl. durchaus auch zum Barunterhalt (zumindest teilweise) heran gezogen werden

Hm, wie kommst Du auf diesen Trichter, Nappo? Die Ex hat hier erstmal 400k geerbt, so wie es aussieht, in Immobilien. In der heutigen Zeit liegt man bei Vermietung mit 4% Nettorendite schon sehr, sehr gut. Somit sollte ihr Einkommen daraus bei höchstens 16.000 im Jahr liegen, also rund 1.300€ im Monat. Damit liegt sie bestimmt nicht beim 2,5-fachen des TO, selbst wenn er nur in Teilzeit arbeitet. 

„Nappo“ schrieb:Vorher hast Du einen Anwalt zu beauftragen, der die Scheidungsfolgenvereinbarung anfechtet. Dies vor dem Hintergrund, dass die vertraglich notwendige (und das ist außer Frage) Ausgewogenheit nicht ansatzweise nachzuvollziehen ist.

Auch hier die Frage, was da so unausgewogen sein soll. Es wurde auf Zugewinn verzichtet, sein Zugewinn wurde im mit den 20% Mehranteil am Haus vergütet, beide Parteien haben ein Einkommen, so dass sie nicht auf Hartz IV angewiesen sind... mir wäre nicht klar, wo hier eine Unbilligkeit vorliegen sollte.

@Brause: Du solltest Dir überlegen, wie Du in Zukunft leben möchtest. Wenn Ihr getrennt seid, ist es ungünstig, gemeinsam eine Immobilie zu besitzen. Ich bin der Meinung, dass so etwas so schnell wie möglich aufgelöst werden sollte. Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten:

1. Du kaufst ihr ihren Anteil ab und bleibst im Haus
2. Sie kauft Dir Deinen Anteil ab und bleibt im Haus
3. Ihr versickert die Hütte an einen Dritten und teilt den Erlös gemäß Euren Anteilen

Zu 1 wäre die Frage, ob Du das Geld hättest , um sie auszubezahlen, und wenn ja, ob Dir ein Haus für Dich alleine den Betrag wert ist.

Im Fall 2 oder 3 könntest Du Dir mit Deinen 70% des Erlöses vermutlich eine gute Eigentumswohnung vor Ort leisten. Die Kinder könntest Du dann ggf. trotzdem im Wechselmodell betreuen (zumindest das ältere Kind kann ohnehin selbst entscheiden, bei wem es wohnen möchte).

Sprich, Ihr beide seid, wenn Ihr es klug anstellt und miteinander redet, eigentlich in einer recht komfortablen Situation: jeder von Eich hat ein Einkommen, mit dem er sich zumindest selbst unterhalten kann. Und Ihr habt eine abbezahlte Immobilie. Im Grunde geht es darum, Euch bezüglich der Immobilie zu einigen und die Geschichte schnell abzuwickeln.
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#7
Hallo nochmal, ich habe gesehen, dass sich Dein Beitrag mit meinem überschnitten hat, Brause.

Also, an Deiner Stelle würde ich wie folgt vorgehen: a) mich nach einer passenden Eigentumswohnung in der Nähe Eures Hauses umsehen n) grob den Wert des Hauses ermitteln (lassen) c) Ihr anbieten, dass Du ausziehst, wenn sie Dir Deinen Anteil des Hauses sofort ausbezahlt. Mit dem Geld dann die Eigentumswohnung bezahlen. Wenn Du in der Nachbarschaft wohnst, dann ist es bei dem Alter Eirer Kinder ohnehin zweitrangig, welches Betreuungsmodell ihr habt: in dem Alter der Kinder kann die Kindesmutter bei dieser räumlichen Nähe kaum mehr verhindern, dass die Kinder zu Dir kommen, wenn sie dies wollen.
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#8
Hallo ,

danke für deine Antwort, Theo, du schreibst...

1. Du kaufst ihr ihren Anteil ab und bleibst im Haus
2. Sie kauft Dir Deinen Anteil ab und bleibt im Haus
3. Ihr versickert die Hütte an einen Dritten und teilt den Erlös gemäß Euren Anteilen

Tja, das hatten wir schon. Meine Anwältin sagte vor 2 jahren, wir sollten zusammen uns auf ein unabhängigen Gutachter einigen, der
ein Gutachten macht wonach asuzuszahlen oder verkauft werden könnte.
Wurde von meiner Nochehefrau abgelehnt !!!!

Der Nachteil bei Gutachten ist, dass sie nur den Verkehrswert festlegen, der eigentliche Marktwert dürfte 20-30 % höher liegen  und das ist
verdammt viel Geld für mich !!!!

Klar würde ich sie am liebsten auszahlen, ich würde Kredit aufnehmen.
Die Lebensqualität ist wesentlich höher als eine ETW und so könnte ich Kontakt zu den Kindern halten.

Das weiß sie und leht es wie gesagt ab.

Aber was soll ich ihr sagen wegen Vorschlag Nestmodell ?? Confused
ja, das sind  weiteren Verplechtungen mit Nochehefrau
Aber wenn ich das mit dem Nestmodell ablehne, will meine Nochehefrau Gegenvorschläge,
sie sagt immer sie bietet Losung an ich aber nicht.

Deshalb 2 Fragen: ( um die korrekt beantworten zu konnen, müsste man den Treat 1 lesen )

1. Welche gegenvorschläge könnte ich den Nestmodell  entgegen setzen ?
2. Gibt es eine Chance, das Wechselmodell entgegen den Willen der Nochehefrau durchzusetzten ?

Freue mich auf eure Antworten

Brause
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#9
Also, ich würde das mit dem Nestmodell unter der Bedingung zweite Wohnung für Euch beide abwechselnd niemals machen. Da kauft man sich zukünftige Konflikte gleich mit ein. Du wirst zumindest in der ersten Phase möglichst wenig mit der Ex zu tun haben wollen. Man braucht Zeit, um sein eigenes Leben neu zu justieren. Da will man einfach nicht mehr jeden Morgen ihre Cremetöpfe im Badezimmer sehen.

Und das mit dem Wechselmodell, wie ich schon schrieb: Der Richter wird bei dem 14Jährigen nichts mehr gegen dessen Willen anordnen. Es steht und fällt also mit dem Willen des älteren Kindes.

Ich denke, Euer Problem liegt eher am Haus als an den Kindern. Nochmal: Die räumliche Nähe ist viel wichtiger als wie das Ding nun heißt. Bei meiner Trennung war es so, dass ich ausgezogen bin und mir eine Straße weiter eine Neubauwohnung im EG mit Garten gekauft habe. Die Kinder habe ich täglich gesehen, sie kamen einfach, wenn sie das wollten. Und wenn Deine Ex schon das Nestmodell vorschlägt, ist sie zumindest nicht grundsätzlich eine Umgangsbeukotteuse.

Überlege Dir, ob Dir dieses Haus so viel wert ist. Wenn Du einen Kredit aufnehmen würdest, um sie auszubezahlen, kannst Du genauso gut mit Deinem Anteil des Erlöses und einem entsprechenden Kredit ein anderes Haus kaufen (wenn es denn unbedingt ein Haus sein soll). Und ja, natürlich sollte es nicht nach dem Verkehrswert gehen, sondern nach dem Preis, den man tatsächlich für die Immobilie am Markt erzielt.
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#10
Hallo,

Theo= danke für die Antwort..

Die Idee mit einer ETW nahe es Hauses hatte ich auch schon, doch derzeit ist der Immobilienmarkt wie lehr gefegt.
ETW  exakt null Angebote, Mietwhg. mehr als rar, gestern gerade gesehen 1 ZIM, 43 m² für 1050 kalt, unglaublich,
wenn ich da noch Zimmer für die Kinde haben will wird das sehr teuer.

Irgendwie ist as auch der Grund warum ich nicht ausziehen will, die EX hat Möglichkeiten, ihre Mietwhg. sind luftlinie 200 mtr weg von Haus,
ich hatte ihr angeboten dort in einer 1 Zimmer Whg einzuziehen, ihr auch Miete zu geben, lehnt sie ab. Huh
Ich habe in meiner Anliegerwhg am Haus mein Büro, arbeite derzeit viel Homeoffice, deshalb möchte ich nicht ausziehen.

Aber ich finde die Idee Nestmodell 50/50 auch nicht zielführend von meiner Ex, solange sie keine Aussage zum Haus macht,
am liebsten würde ich sie auszahlen.

Aber sie will ein Antwort und wenn ich nur "nein" sage rennt sie wieder los zum Anwalt.
Deshalb habe ich mir heute Nacht folgendes überlegt.

Sie will die Whg ind einer nahegelegenden Stadt, sie hat auch Freunde dort, ich  nicht, fange egal wo bei 0 an,
deshalb fehlt mir der "Bezug" oder ein Vorteil dafür...

Vorschlag meinerseits: Sie kann gerne für sich alleine eine WHG dort als Nestmodell nehmen, unterschrieben werde ich den Mietvertrag nicht.
Wenn ich dort wohne, bezahle ich sie nach analog AIRNB an Aufenhaltstagen, Beispiel Whg kostet 600 € / 30 Tage= 20 € tgl. für Übernachtung.
Somit habe ich zumindest einen Gegenvorschlag gemacht, das er ihr nicht gefällt weiß ich schon aber besser als immer nur "nein" zu sagen.
Was denn jedoch passiert... we will see...
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#11
ZIE AUF KEINEM FALL UAS DEM HAUS AUS!
VERHANDELN => NIX oder Nachteile für dich.
Es gibt eine russische Redewendung: Mit einer Wrau zu. verhandeln ist gleichwertig wie mit einem Hühnchen Schach zu spielen...
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#12
Bei dem Vorschlag "Nestmodell" mit abwechselndem Bewohnen einer anderen Wohnung, kam mir sofort in den Sinn, dass Du gelinkt werden sollst. Warum sollte plötzlich Nestmodell ok sein, wenn Du vorher auf "Zahlvater" reduziert werden solltest?
Meiner Meinung ist das Plan-Drehbuch:
- die Wohnung wird angemietet; mal sehen, von wem (wenn auch nur dein Name mit drinsteht, ist schon blöd)
- der Wechsel wird möglicherweise ein paar Mal gut laufen
- währenddessen sammelt die Dame weiter Zitate, Tagebucheinträge (das sind -aus Frauenhand- schon Beweise)
- dann eines Tages, wenn Du zurück ins Nest kommen solltest, passen plötzlich die Schlüssel nicht
- du machst Terror, regst dich auf, wirst laut
- rate mal wer das dokumentiert und was es plötzlich für zufällige Zeugen gibt
- du wirst der Wohnung/ hier: des Hauses verwiesen; praktisch, dass es da schon eine andere Wohnung gibt

den Rest kannst Du dir denken...
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#13
"ZIE AUF KEINEM FALL UAS DEM HAUS AUS!"

Na ja, das sagt sich so leicht.
Dann gibt es doch ständig Stress. Die Frau will ja auch nicht ausziehen.

Man könnte das Haus auch verkaufen / versteigern.
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#14
Grosses Schlamassel... und vor allem viel, viel zu spät, um noch Strategieentscheidungen zu treffen. Aus dem Verlauf der Dinge ist zu ersehen, dass die Gegenanwältin klug vorgegangen ist und Deine immer nur reagiert hat. Und die Ex ist schon seit 2014 auf Krieg gepolt.

Meiner Ansicht nach kommst du da nicht mehr raus, wo du dich die letzten zwei Jahre energetisch hineinmanöviert und leider auch selbst festgenagelt hast. Ich sehe da eher gesundheitszerstörenden Terror gegen dich, solltest du welche deiner Zugeständnisse einer Revision unterziehen. Unterschätze nicht die gnadenlose Brutalität von Exfrauen, denen ist es auch völlig egal ob sie über Leichen geht. Die Schwiegereltern mischen auch noch mit, so wie du sie und die Ex beschreibst intrigiert dieser Typ "Mensch" Hindernisse einfach aus dem Weg und kommt damit auch durch. Da du bereits schwerbehindert bist, dürfte deine Gesundheit sowieso nichts mehr aushalten. So gut wie alle sinnvollen Vorschläge werden von der Ex blockiert. Es ist gar keine Substanz mehr da, um noch rumzureden.

Ich würde als grundsätzliche Strategie auch eine Blockade durchdenken und die gesamte Baustelle komplett verlassen.
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#15
danke, Betriebsmittelbereitstellung für dein Kommentar,

ja, in der Tat Schlamassel, aber vor 2 Jahren wo die Klage kam hatt ich doch keine Chance, hätte ich diesen besch... Vertrag nicht unterschrieben, hätte sie die Gütertrennung
gemäß § 1386 BGB gerichtlcih durchgeführt und danach währen sowohl die Kinder als auch die 20 % des Hauses weg.

Also was tun ? Baustelle komplett verlassen oder bleiben und es auf eine Wohnungszuweisungsklage ankommen zu lassen ?

Habe hierzu schon viele Urteile zu gelesen, ex ist einfach zu individuel, aufgrund Anliegerwhg eingentlich gut für mich und Umgang Kinder,
bloß Exfrauen sind ja zu allen fähig, wer weiß was sie alles auftischt, habe mir wirklich nicht zu schulden kommen lassen , weder physisch noch psycchischsie macht den Stress !!
Aber das Recht auf Trennung und Kindeswohl steht über alles, meine Anwältin sagte damals Chance 50/50,
aber am Ene des Tages entscheidet das der Richter und da ja oft Urteile zu lasten des Mannes gefallen werden, sieht es realistisch gesehen
nicht so gut aus.

Ich bin mir auch nicht sicher, wenn ich wirklich das Haus verlasse, ob es mir gesundheitlich dann besser geht, falle in sozialen "nichts", finanziell auch
und Vermögene Ex hat schon wieder eine Immobilie mehr.
Und bevor die mich auszahlt, geht sie in Zwangsvollstreckung, das ist mit vielen "Falltüren" gespickt und kann Jahre dauern und wenn dann irgendwann Geld
fließt das nicht annährend das Geld was das Haus wert ist.

Und wie ich trotz alledem noch " kindgerechten" Umgang erhalten soll weiß ich auch nicht.

Irgendwie gibts kein vor und kein zurück.....
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#16
(19-10-2020, 21:22)Brause schrieb: Irgendwie gibts kein vor und kein zurück.....

Doch, das gibt es. Man kann es verweigern, Zielobjektperson für all die glänzenden Gewinnerinnen zu sein. Du gestehst dir ein, dass die Erfolgschancen in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, irgendwie mit Würde durch das letzte Stück dieser Trennung durchzukommen. Da sagst: Ich spiele nicht mehr mit. Du packst einen Koffer, räumst nichts mehr hinter dir auf, verlässt den Wohnort und kommst ohne Worte einfach nicht mehr zurück. Versuche, in einer Zwischenstation unterzukommen, vermutlich deine Eltern. Reduziere deine Arbeitszeit, reduziere damit deine Fahrtkosten. Mach dich unerreichbar. Reagiere auf nichts mehr. Mach Spaziergänge statt Quatschpost zu lesen. Am Ende steht wahrscheinlich dasselbe Ergebnis, das du auch nach weiteren Jahren Vollstress und Terror hast: Du bist pleite, wirst gepfändet und deine Kinder sind dir entfremdet. Dann kannst du gleich ein Dasein aufbauen, das diese Elemente von vornherein berücksichtigt, zum Beispiel unpfändbar sein.

Ich will damit keineswegs sagen, dass das die einzige oder eine gute Möglichkeit ist, weiterzukommen. Aber ich wage es auch nicht, aufgrund deiner langen Schilderung einer weit fortgeschrittenen, geradezu kafkaesken Situation noch Ratschläge zu geben. Das wäre einfach unseriös. Trotz der vielen Worte fehlen doch wieder massenhaft relevante Informationen, zum Beispiel alle konkreten Betragshöhen. Es ist auch gut so, dass du die nicht geschrieben hast, die machen dich sehr leicht identifizierbar. Ich glaube, auch ein neuer Anwalt wird sich nur ungern und oberflächlich damit beschäftigen. Da werden nur neue fette Honorarforderungen kommen. Dir wird das Geld ausgehen, unweigerlich und du wirst immer in Hoffnung hängenbleiben, der nächste Schritt würde nun endlich mal etwas verbessern und entwirren. Tut er nicht.
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#17
Aber ihm gehört 70% vom Haus.
Da kann er doch gut einen Verkauf erzwingen.
So hat er wenigstens erst mal etwas Geld.

Wichtig ist, sich so weit wie möglich von allen Abhängigkeiten zu lösen.
Darum:
- eigene Wohnung
- Haus verkaufen
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#18
Da sind überall viel zu viele Unbekannte in der Gleichung und mit einer intriganten, hinterfotzigen Ex in Kombination mit einer "wir holen alles raus" Anwältin und Vorfahrt-Schwiegereltern muss man die schlechtestmöglichen Parameter einsetzen. Bis der Verkauf erzwungen ist, ist er wahrscheinlich längst pleite. Auch bei 70:30 muss er eine Teilungsversteigerung eim Amtsgericht beantragen. Dagegen wird sie Einspruch einlegen, sie lebt ja mit den Kindern drin.

Alle sinnvollen Optionen blockiert sie ja. Auszahlen, Realteilung, Ausziehen und vermieten, ausziehen und im Konsens verkaufen.
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#19
Wenn sie nicht ausziehen will, ok, dann muss sie eben Miete an ihn zahlen.

Auf jeden Fall würde ich mir einen neuen Anwalt nehmen und der soll das dann klären/regeln, damit man so wenig wie möglich involviert wird.
Einfach aufgeben, würde ich da nicht, aber ich würde mich auch nicht stressen lassen.
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#20
Kann man machen. Sogar als Endlosschleife. Nochmal kräftig investieren für eine neue Hoffnung. Allerdings ist immer nur eines absolut sicher: Eine neue fette Honorarreechnung des ehrenwerten Juristen.
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#21
Newton schrieb:Aber ihm gehört 70% vom Haus.
Da kann er doch gut einen Verkauf erzwingen.
So hat er wenigstens erst mal etwas Geld.

Wichtig ist, sich so weit wie möglich von allen Abhängigkeiten zu lösen.
Darum:
- eigene Wohnung
- Haus verkaufen

Hallo Newton,
kann er nicht. Ist eine Pattsituation. Wenn einer der Eigentümer nicht übertragen oder verkaufen möchte, passiert gar nichts.
Die Teilungsversteigerung ist meist keine Option, siehe oben.
Ich konnte mich mit meiner Ex erst 5 Jahre nach der Trennung auf eine Übertragung auf mich mit Auszahlung einigen, solange gab es immer wieder Stress mit dem Haus.

Meine Ex wollte sich auch von Abhängigkeiten lösen. Ich glaube, wenn ich einem Verkauf früher zugestimmt hätte, wäre sie mit den Kindern weiter weg gezogen, als sie es jetzt tut.

Grüße marcus
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#22
(20-10-2020, 14:54)Marcus schrieb: Die Teilungsversteigerung ist meist keine Option, siehe oben.

Ich konnte mich mit meiner Ex erst 5 Jahre nach der Trennung auf eine Übertragung auf mich mit Auszahlung einigen, solange gab es immer wieder Stress mit dem Haus.
Die Frage ist, ob es einem das wert ist. Hier stehen die Chancen auch eher schlecht.
Ich würde es zumindest versuchen. Besser als nichts!
Kommt auch auf das Haus an, wie gut es ist, bei den heutigen Immobilienpreisen ...

Auf jeden Fall nicht einfach aufgeben und zu allem ja und Amen sagen.
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#23
Hallo ,

ersteinmal danke für eure Kommentare.
Auch wenn diese mich nicht gerade optimistisch stimmen, aber es ist die bittere Realität.
Ich habe mir am WE viele Gedanken gemacht und möchte das Haus so einfach nicht verlassen,
das "Nestmodell mit zusätzlicher Whg. anmieten mit Nochehefrau" lehne ich ab.

Sie hat mir am WE geschrieben, dass sie nicht mehr mit mir unter einen Dach wohnen will (Anm. wohne in Anbau..)
und sie jetzt zum Anwalt geht.
Klare Worte, ich denke sie versucht Wohnungszuweisung nach §1361b BGB.

Gewalt gab es wie gesagt nicht, aber nun habe ich in einen anderen Urteil gesehen, dass es
- ein Persönlichkeitsrecht auf räumliche Trennung gibt.
- Kindeswohl wird sie so auslegen, dass die Kinder bei ihr bleiben müssen, Richter entscheiden hier wohl oft Mütterlastig.

Die Frage die ich mir stelle, ob sie wirklich mit einer derartigen Klage durchkommen kann, ob ich überhaupt eine Chance habe.
Bislang bin ich immer davon ausgegangen, das Gewaltenschutz , Gefährdung etc. vorliegen muss, deshalb gehe ich ihr komplett
aus dem Weg, da sie sehr provozierend ist.
Ich will nicht den Anwaltapparat unnötig mit Geld füttern, wenn ich kein Recht auf Verbleib im Haus/Anliegerwhg. habe.

Wie seht ihr den Sachverhalt ? Es darauf ankommen lassen ?

Wie sagte Frau Merkel heute morgen...." es wird eine sehr harte Zeit im Winter für alle....
Nun, in der Tat, für mich sogar doppelt !!!
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#24
Sie übt die Strategie mit Druck von allen Seiten aus. Dich wegzuklagen muss nicht klappen (eine schlüssige Begründung dafür ist nicht so leicht zu formulieren, da du ja bereits im Anbau wohnst und damit nicht unter einem Dach), aber für dich wieder eine neue Baustelle und nicht nur dank eurer Anwälte hast du schon von vornherein die schlechteren Karten.

Solltest du wider erwarten noch nicht zusammenbrechen, wird sie halt igendwann auf den elterlichen Gutshof ziehen, die Kinder werden das sicher auch ganz toll finden. Sie hat Zeit. Irgendwann bist du von allen Seiten so zusammengeprügelt, dass sie billig an deine Konkursmasse kommt, dafür wird sie dich einfach finanziell weiterhin unter Druck setzen. Mit dem Ehevertrag hat sie längst bewiesen, dass sie dich beliebig lange unter Druck setzen wird und dass du ein wenig standhaftes, mit wenig Contraressourcen ausgestattetes Hindernis bist, das früher oder später überfahren und abgeräumt wird.

Ich sehe da einfach keine Perspektive für dich im längst erreichten Spätstadium, Ziele wie den geordneten Verkauf des Hauses zu einem guten Preis, Kinder behalten, keine untragbaren Nachscheidungslasten mit vernünftigem Aufwand zu erreichen. Auszehrung, steigende Juristenkosten, immer mehr Baustellen...
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#25
,,,danke Betriebsmittelbereitstellung, Confused
deine Kommentare isnd immer ziemlich negativ, hast ja teielweise recht,
aber wieseo Konkursmasse , das Haus ist von mir abbezahlt....
... außerdem ist das alles keine konkrete Antwort bzgl. § 1361 B BGB, siehe Treat 24

darauf brauchte ich ein juristische Einschätzung ob ich es darauf ankommen lassen soll...
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