Ich glaube, es ist allerhöchste Zeit, dass Du dir endlich einen Anwalt suchst.
Trennungsunterhat steht der Exe zu, weil (das verstehen nur Juristen!) die Ehe ja nicht geschieden ist, also noch fortbesteht. Und in dieser Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung darf kein Ehepartner schlechter gestellt sein als während der Ehe. Wenn Du nicht alsbald eine Scheidungsantrag stellt, wirst Du noch jahrelang Trennungsunterhalt zahlen- und wenn der höher ist als der zu erwartende nacheheliche Unterhalt, dann wird Exe es überhaupt nicht eilig haben mit der Scheidung. Und die Rentenansprüche, die sie via Versorgungsausgleich erwirbt, steigen auch lustig weiter - je länger die Ehe auf dem Papier dauert.
Die Verwirkungstatbestände nach §1579 BGB kannst du vergessen. Du wirst in Deutschland keinen Richter finden, der einer Frau den Unterhalt streicht wegen Fehlverhaltens- es sei denn, sie hat versucht dich umzubringen und sitzt schon in U-Haft......
Während der Trennung bis hin zur rechtskräftigen Scheidung hat Exe eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, weil sie unterhaltspflichtig ist für zwei Kinder! Du leistest den Betreuungsunterhalt, also muss Exe den Barunterhalt leisten. Und das Geld MUSS sie verdienen, sonst drohe ihr mit dem §170 StGB!!
Geh endlich zu einem Anwalt, du verschenkst nicht nur bares Geld, du riskierst deine Zukunft!
Austriake
Trennungsunterhat steht der Exe zu, weil (das verstehen nur Juristen!) die Ehe ja nicht geschieden ist, also noch fortbesteht. Und in dieser Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung darf kein Ehepartner schlechter gestellt sein als während der Ehe. Wenn Du nicht alsbald eine Scheidungsantrag stellt, wirst Du noch jahrelang Trennungsunterhalt zahlen- und wenn der höher ist als der zu erwartende nacheheliche Unterhalt, dann wird Exe es überhaupt nicht eilig haben mit der Scheidung. Und die Rentenansprüche, die sie via Versorgungsausgleich erwirbt, steigen auch lustig weiter - je länger die Ehe auf dem Papier dauert.
Die Verwirkungstatbestände nach §1579 BGB kannst du vergessen. Du wirst in Deutschland keinen Richter finden, der einer Frau den Unterhalt streicht wegen Fehlverhaltens- es sei denn, sie hat versucht dich umzubringen und sitzt schon in U-Haft......
Während der Trennung bis hin zur rechtskräftigen Scheidung hat Exe eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, weil sie unterhaltspflichtig ist für zwei Kinder! Du leistest den Betreuungsunterhalt, also muss Exe den Barunterhalt leisten. Und das Geld MUSS sie verdienen, sonst drohe ihr mit dem §170 StGB!!
Geh endlich zu einem Anwalt, du verschenkst nicht nur bares Geld, du riskierst deine Zukunft!
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1