04-03-2013, 16:54
Vor ein paar Tagen erreichte mich ein Schreiben der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises, in dem mein Sohn jetzt wohnt. Ich gebe einmal das Fettgedruckte wieder:
"Das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen ohne Angabe von Gründen stellt eine Unterhaltspflichtverletzung dar und ist eine Straftat!...Bei Ausbleiben der Unterhaltszahlungen kann von hier Klage gegen Sie erhoben werden, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre!"
Also dass mich die UVK verklagen kann ist mir neu.
Ist das nicht Amtsanmaßung oder so? Doch zumindest Nötigung.
"Das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen ohne Angabe von Gründen stellt eine Unterhaltspflichtverletzung dar und ist eine Straftat!...Bei Ausbleiben der Unterhaltszahlungen kann von hier Klage gegen Sie erhoben werden, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre!"
Also dass mich die UVK verklagen kann ist mir neu.
Ist das nicht Amtsanmaßung oder so? Doch zumindest Nötigung.