04-03-2013, 21:01
Warten würde ich keinesfalls.
1. Muss deine Exe erst mal ihre Einkünfte offenlegen, damit überhaupt TU berechnet werden kann. Darüber kann man sich lange streiten.
2. Solltest du schleunigst einen Scheidungsantrag stellen.
3. Wird die Richterin, welche die Ehewohnung dir und den Kindern zugewiesen hat, sich dabei (hoffentlich) schon was gedacht haben. Von daher - warum bitte solltest du keinen KU einfordern, deine Ex fordert ja auch TU?!?
1. Muss deine Exe erst mal ihre Einkünfte offenlegen, damit überhaupt TU berechnet werden kann. Darüber kann man sich lange streiten.
2. Solltest du schleunigst einen Scheidungsantrag stellen.
3. Wird die Richterin, welche die Ehewohnung dir und den Kindern zugewiesen hat, sich dabei (hoffentlich) schon was gedacht haben. Von daher - warum bitte solltest du keinen KU einfordern, deine Ex fordert ja auch TU?!?