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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
(07-02-2013, 12:22)Skipper schrieb: Ich habe mal die für mich auffälligsten Kritik-Punkte der Reform filtriert:

- Ein Vater muß ein Grundrecht beantragen, das ihm mit Zeugung 'natürlich' zuwächst
- In der Widerspruchsphase ist dem Vater ungeprüft die Mitsorge verwehrt und übt eine Mutter ungeprüft die Alleinsorge aus
- Väter und Kinder werden weiterhin untereianander diskriminiert, auch die Mütter
- Das Gesetz erzeugt das, was später zum Sorgerechtsentzug beitragen kann: Streit
- Die Mitsorge kann weiterhin ohne schwerwiegende Gründe (wieder) entzogen werden
- EMRK und UN-KRK finden kaum Berücksichtigung

Habe ich etwas verkannt oder vergessen?

Die nicht ehelichen Kinder wurden den ehelichen Kinder gleichgestellt:
http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8338/...__nnn=true

Aber nicht bei ihrem Recht auf Vater, sondern nur auf ihrem Recht auf das Geld des Vaters.

Mit anderen Worten:
- den "bösen" Papa wollen wir (VAMV & Konsorten) nicht haben
- das gute Geld vom "bösen" Papa wollen wir haben, wenn wir den "bösen" Papa soweit gebracht haben, dass er ins Gras beisst.

Hier fehlt im Gesetz der laut Art. 19 GG erforderliche Hinweis auf die Ungleichbehandlung der nicht ehelichen Kinder mit den ehelichen. Gemäß Art. 6, V, GG müssten diese auch beim Sorgerecht gleich behandelt werden! Damit ist das Gesetz verfassungswidrig!

Was mich noch interessieren würde:
- Wie wird sich wohl die neue Regelung beim Wunsch nach einer Adoption durch die gleichgeschlechtliche Partnerin der Mutter auswirken?

Ist es nicht so, dass "das Kindeswohl" so ausgelegt wird, dass es "dem Kindeswohl dienlich ist", wenn das Gericht und Jugendamt den Wünschen der Mutter entspricht? Der Vater wird bei der z. Zt. herrschenden Rechtsprechung wohl kaum eine Chance haben, oder täusche ich mich?

Da auch hier eine nicht gemäß Art. 19 GG erforderliche Zitierung der möglichen Verletzung des Art. 3 GG fehlt, liegt auch hier eine Verfassungswidrigkeit vor: Wenn ein Gericht, das Wohl des Kindes an die sexuelle Orientierung der Mutter festmacht, wird der natürliche Vater eindeutig DISKRIMINIERT.
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