05-03-2013, 11:08
(05-03-2013, 01:17)Michael Baleanu schrieb: Die nicht ehelichen Kinder wurden den ehelichen Kinder gleichgestellt:
http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8338/...__nnn=true
Dabei geht es nur um Karteikarten von Registern. Die von dir angesprochene "Gleichstellung" im Erbrecht passierte schon vor zwei Jahren: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitte...inder.html
Sowas geht schnell und ohne Probleme, schliesslich geht es darum, das Geld eines Vaters zu verteilen (Achtung, Sarkasmus). Angestossen wurde es allerdings nicht vom Staat, sondern wie üblich von einem EGMR-Urteil gegen Deutschland, von Urteil bis Gesetz dauerte es aber nur eineinhalb Jahre. Beim Sorgerecht liegen wir jetzt bei über vier Jahren.
Trotzdem ein netter Satz aus Schnarrenbergs Presserklärung damals: "Die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern ist in der Gesellschaft schon lange angekommen."