(05-03-2013, 16:14)Pennfred schrieb: Hallo ArJa,
Ich hab dann meine eigene Entscheidung getroffen und die Zahlungen dann mal eingestellt. Von wegen mich zwei Jahre zahlen lassen ohne Scheidung.
Gruß aus der Ferne
Pennfred
Tja - rosige Aussichten ... Ich kann mich erinnern , dass @ p in anderem Zusammenhang mal von der Reduzierung des TU im Zusammenhang von
" nicht mehr eheprägend " gesprochen hat .
Wenn ich mein Richterlein schon nicht zu dem bewegen kann, für das er aus Steuermitteln bezahlt wird (nämlich zu arbeiten ), möchte ich ab August ( gern schon früher ) TU mindern oder ganz einstellen.
Gibt es da eine rechtliche Argumentationslinie ?
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )