05-03-2013, 19:50
Die ersten zwölf Monate nach Trennung ist der Trennungsunterhalt ziemlich ausgreifend und stellt eine unflexible Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse (aus Juristensicht) dar. Danach steigen die Anforderungen Richtung Niveau des Ehegattenunterhalts.
Soweit die schöne Theorie. Ein Richter kann das nach Belieben machen, es passiert aber nicht von allein, sondern muss explizit eingeklagt werden.
Soweit die schöne Theorie. Ein Richter kann das nach Belieben machen, es passiert aber nicht von allein, sondern muss explizit eingeklagt werden.