05-03-2013, 20:43
Zur eigentlichen Frage:
Ich habe seit Mai 2010 ein P-Schutz-Konto; zunächst war das sogar teurer als ein normales Girokonto. Nach dem Urteil letzten Herbst habe ich die zuviel kassierten Gebühren zurück verlangt und auch bekommen.
Ob und wie weit dieses Konto tatsächlich vor Pfändungen schützt, kann ich nicht sagen, da es bislang keinen Pfändungsversuch gegeben hat.
Aber Kredit bekomme ich keinen mehr, weil ein P-Schutz-Konto automatisch einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge hat. Das hat mich im Übrigen davor bewahrt, rückständigen Unterhalt per Kredit auf einmal zahlen zu können.
Austriake
Ich habe seit Mai 2010 ein P-Schutz-Konto; zunächst war das sogar teurer als ein normales Girokonto. Nach dem Urteil letzten Herbst habe ich die zuviel kassierten Gebühren zurück verlangt und auch bekommen.
Ob und wie weit dieses Konto tatsächlich vor Pfändungen schützt, kann ich nicht sagen, da es bislang keinen Pfändungsversuch gegeben hat.
Aber Kredit bekomme ich keinen mehr, weil ein P-Schutz-Konto automatisch einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge hat. Das hat mich im Übrigen davor bewahrt, rückständigen Unterhalt per Kredit auf einmal zahlen zu können.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1