05-03-2013, 22:24
(05-03-2013, 21:11)p schrieb:(05-03-2013, 20:05)Austriake schrieb: Nein. Das Trennungsjahr beginnt mit dem EIngang des Scheidungsantrags bei Gericht.
War es nicht das Datum, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird? Ich kann mich auch täuschen.
Das Trennungsjahr beginnt sobald man von Tisch und Bett getrennt ist. Das kann uU. auch in der eigenen Wohnung sein. Die Rentenansprüche laufen weiter bis zum Tag an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird vor Gericht, in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres.