05-03-2013, 22:42
Stimme @ L3NNOX zu. Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung von Tisch und Bett. Unterbrechungen zum Versöhnungsversuch in einem Rahmen von drei Monaten wirken sich nicht auf das Trennungsjahr aus. Bei einem Trennungsjahr trotz gemeinsamer Wohnung bedarf es entweder der schriftlichen Übereinkunft beider, wann das Trennungsjahr begonnen hat, oder bei Streit über das Datum eines konkreten Nachweises (z.B. Anwaltschreiben, etc.).