05-03-2013, 23:09
(05-03-2013, 22:53)tumi schrieb: Dann gilt das "Getrenntleben in der Wohnung" nach § 1567 BGB nicht?Doch. Siehe Jessys Beitrag
Wird das nicht angerechnet?
Zitat:...Auf den ersten Blick sieht das so falsch nicht aus.
Da frage ich mich ob das so richtig ist.
In der Regel sollten aber noch 3% für Rentenvorsorge abgezogen werden.
Was steckt hinter "Verpflchtungen"?
Zitat:z.B. glaube ich das im Selbstbehalt eine Miete von 500€ ? eingerechnet ist. Ich zahle aber mehr, da wir 3 Personen sind brauchen wir auch mehr Platz.Ihr seid eine Bedarfgemeinschaft. Da geht die Juristerei erstmal davon aus, dass Du nur anteilig Deine Miete finanzierst.
Zitat:Und Kosten für kieferorthpädische Behandlung der Kids?Gemeint sind Deine Kids, richtig? Wenn ja, dann sollte das mit dem KU (den Du nicht bekommst) abgegolten sein.
Zitat:Oder sogar auf Ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit bestehen und KU velangen?Sowieso. den brauchen die Kuds z.B. für die Zahnspange
Zitat:Das ganze schwirrt mir im Kopf rum. Ich weiss dass es um unsere Zukunft geht und habe Angst Fehler zu machen.Absolut normal!!