06-03-2013, 02:40
Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
Da wieder Unterhalt fließt aus der Pfändung Deiner Unfallrente, ist der Fall erst mal nicht akut.
Einfach die Füße stillhalten. Bei mir hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder eingestellt wg. "Unbekanntem Aufenthalt", obwohl die meine Adresse hatten (hatte Mindestunterhalt bezahlt anstelle des titulierten).
Hast Du Deinen Reisepass im Auge? Viele freie Seiten und 10 Jahre Gültigkeit beruhigen erst mal ungemein.
Auch wenn er erst halb voll ist: neuen beantragen.. (Im außereuropäischen Ausland ist der in 2 Jahren voll gestempelt)
Schade, dass Du Deine Kinder nicht mehr siehst. Sind sie schon älter? Vielleicht kannst Du ja irgendwann direkt Kontakt aufnehmen - sie vermissen Dich sicherlich..
Weiterhin alles Gute!
Da wieder Unterhalt fließt aus der Pfändung Deiner Unfallrente, ist der Fall erst mal nicht akut.
Einfach die Füße stillhalten. Bei mir hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder eingestellt wg. "Unbekanntem Aufenthalt", obwohl die meine Adresse hatten (hatte Mindestunterhalt bezahlt anstelle des titulierten).
Hast Du Deinen Reisepass im Auge? Viele freie Seiten und 10 Jahre Gültigkeit beruhigen erst mal ungemein.
Auch wenn er erst halb voll ist: neuen beantragen.. (Im außereuropäischen Ausland ist der in 2 Jahren voll gestempelt)
Schade, dass Du Deine Kinder nicht mehr siehst. Sind sie schon älter? Vielleicht kannst Du ja irgendwann direkt Kontakt aufnehmen - sie vermissen Dich sicherlich..
Weiterhin alles Gute!