06-03-2013, 07:24
(05-03-2013, 22:43)Austriake schrieb:L3NNOX schrieb:Die Rentenansprüche laufen weiter bis zum Tag an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird vor Gericht, in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres.
Ganz bestimmt nicht. Die Rentenansprüche, die im Rahmen des Versorgungsausgleich übertragen werden, werden mit Rechtskraft der Scheidung übertragen.
Richtig. Aber sie laufen definitiv nur bis zum Scheidungsantrag. Übertragen werden sie später.