06-03-2013, 16:33
(06-03-2013, 10:53)Absurdistan schrieb: Der Beschluss der ihm untersagt die Verbrechen von Anwältin Strasser-Borgamnn zu verbreiten ist auf seiner Seite.
Ist bisher eine einstweilige Verfügung. Es würde mich interessieren, ob es dazu bereits eine mündliche Anhörung gab. Gegen mich sah auch mal eine EA ähnlich aus. Das Ergebnis nach mündlicher Verhandlung war fast das Gegenteil.
Ich hoffe, er lässt es nicht auf sich beruhen sondern weist sein berechtigtes Interesse und den Wahrheitsgehalt seiner Angaben vor Gericht nach.