(07-03-2013, 20:43)calcaneus schrieb: (...)Genau an dem Punkt verstehe ich Dich und Deine Not nicht.
@Skipper: ich zahl keine 100% da ich damit weit unter dem Selbstbehalt von einem Arbeitslosen/Kranken liege
Was ist mit den Ansprüchen und Verpflichtungen aus Deiner neuen Familie, der Einstehungsgemeinschaft mit Deiner Frau, ihren Kindern?
Spätestens mit Unterschreiten des sozialrechtlichen Minimums könntest Du hilfe-bedürftig iSd SGB II sein, wenn Du grundsätzlich arbeitsfähig bist und das anrechenbare Einkommen Deiner neuen Familie den Bedarf nicht deckt.
Daher nochmals gefragt: Was sagen Grundsicherungsamt bzw. die SGB II-Stelle(jobcenter) zu Deiner und der Situation Deiner Familie?
Du hast Einkommen, wenn auch kein Erwerbseinkommen. Dieses Einkommen wird auch im Sozialrecht bereinigt. Der titulierte KU gehört mit zu den Absetzbeträgen. Die Pfändbarkeit jederzeit belegt doch gerade, daß diese Mittel nicht bereit stehen.
Die Info-Lücke besteht noch immer darin, daß Daten zur Gesamtsituation Deiner Familie fehlen. Ohne diese Daten kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob und in wie weit bei Dir zu- und eingegriffen werden kann oder ob andere Quellen zu erschließen sind.
Wie soll es nach Wegfall des Krankengeldes weitergehen? Arbeit? Rente? Von oder unter der Brücke?
![Undecided Undecided](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/undecided.gif)
Neben der Abwehr fehlen mir Überlegungen zur Gestaltung und Verbesserung der Situation. Pfändungen sollten gar keinThema sein!
.