08-03-2013, 13:02
Für alle die es nicht wissen: aktuell beläuft sich die Pfändungsgrenze eines Einzelnen bei einem Sparkassenkonto im Raum Nürnberg 1028,- €.
Dieser Betrag kann jedoch erhöht werden sobald man Unterhaltsberechtigte Kinder und Unterhaltszahlungen der letzten 6 Monate nachweisen kann.
Dieser Nachweis geschieht über ein Formblatt der Sparkasse welches zum Arbeitgeber, zum Anwalt (soweit er berechtigt dazu ist) oder zur Schuldenberatungsstelle muss um dort ausgefüllt sprich bestätigt zu werden. Anträge bei Gericht werden nur gemacht wenn alle anderen Stellen nicht greifen und dann geht der Papierkrieg erst richtig los.
Diese Information habe ich heute früh von einer sehr netten Dame aus dem Amtsgericht erhalten.
Es ist nun ein reines Rechenspiel ob man den Gulli pfänden läßt bis zur Grenze und dafür keinen KU mehr zahlt bzw. weniger oder nur ab und an oder was weiss ich oder ob man die Pfändungsgrenze nach oben korrigieren lassen soll um dann den Umständen entsprechend Unterhalt zahlt.
Hier hab ich noch kein Ergebnis da ich ja einen maximalen Ärgerungsfaktor für Gulli erreichen möchte.
Auch interessant ist die Frage ob das Gericht aufgrund des nur noch zur Verfügung stehenden Freibetrages den Unterhaltstitel entsprechend runterkürzen muss.
Dieser Betrag kann jedoch erhöht werden sobald man Unterhaltsberechtigte Kinder und Unterhaltszahlungen der letzten 6 Monate nachweisen kann.
Dieser Nachweis geschieht über ein Formblatt der Sparkasse welches zum Arbeitgeber, zum Anwalt (soweit er berechtigt dazu ist) oder zur Schuldenberatungsstelle muss um dort ausgefüllt sprich bestätigt zu werden. Anträge bei Gericht werden nur gemacht wenn alle anderen Stellen nicht greifen und dann geht der Papierkrieg erst richtig los.
Diese Information habe ich heute früh von einer sehr netten Dame aus dem Amtsgericht erhalten.
Es ist nun ein reines Rechenspiel ob man den Gulli pfänden läßt bis zur Grenze und dafür keinen KU mehr zahlt bzw. weniger oder nur ab und an oder was weiss ich oder ob man die Pfändungsgrenze nach oben korrigieren lassen soll um dann den Umständen entsprechend Unterhalt zahlt.
Hier hab ich noch kein Ergebnis da ich ja einen maximalen Ärgerungsfaktor für Gulli erreichen möchte.
Auch interessant ist die Frage ob das Gericht aufgrund des nur noch zur Verfügung stehenden Freibetrages den Unterhaltstitel entsprechend runterkürzen muss.