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Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)
#21
(08-03-2013, 13:02)calcaneus schrieb: Dieser Betrag kann jedoch erhöht werden sobald man Unterhaltsberechtigte Kinder und Unterhaltszahlungen der letzten 6 Monate nachweisen kann.
Nun, wenn die Pfändungen laufen, deshalb kein Unterhalt fließt, wird es schwer nachzuweisen, dass man Unterhalt zahlt.
Der Staat tritt m.E. mit einer gewissen Arroganz an die Sache heran, da sie meinen sie bekommen auf alle Fälle Kohle.
Nur wenn viele Gläubiger da sind(Haus versteigert, Anwalts-Gerichtskosten, Darlehen) dann sieht der Staat die Kohle sowieso nie.
Danach folgt ne Privatinsolvenz und aus die Maus.

Es ist nun ein reines Rechenspiel ob man den Gulli pfänden läßt bis zur Grenze und dafür keinen KU mehr zahlt bzw. weniger oder nur ab und an oder was weiss ich oder ob man die Pfändungsgrenze nach oben korrigieren lassen soll um dann den Umständen entsprechend Unterhalt zahlt.
Hier hab ich noch kein Ergebnis da ich ja einen maximalen Ärgerungsfaktor für Gulli erreichen möchte.

Auch interessant ist die Frage ob das Gericht aufgrund des nur noch zur Verfügung stehenden Freibetrages den Unterhaltstitel entsprechend runterkürzen muss.
Ich finde es interessant, dass man diese Entscheidung(en) dem Schuldner überlässt. Viel einfacher währe doch diese Dinge festzuschreiben. So würde automatisch mehr Unterhalt fliessen.
Der Ursprung des Übels liegt doch in den perfiden Paragraphen des Unterhaltsrechts und in der willkürlichen Auslegung dessen einiger Richter
.
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RE: Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) - von p__ - 05-03-2013, 17:19
RE: Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) - von Hasserfuellter - 05-03-2013, 20:21
RE: Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) - von Hasserfuellter - 05-03-2013, 21:39
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