08-03-2013, 22:29
So, nun ist es raus.
Mutter ist ges. Betreuer meines Sohnes.
Ihr EK beträgt 1750.- netto. Meines 1550.- netto.
KM klagt als Betreuer meines Sohnes auf Volljähigenunterhalt.
Einkommen meines Sohnes ( Bafög und Sozialleistungen ) wird von ihr nicht offen gelegt.
Mein Anwalt beantragt meinen Sohn auf auf Offenlegung seines EK zu verurteilen, da sonst UH-Anspruch nicht berechnet werden kann.
Nach Austausch von Gehaltsabrechnungen des letzten Jahres erfolgte sofort Klage durch KM ohne die Möglichkeit sich aussergerichtlich zu einigen.
Was haltet ihr davon?
Mutter ist ges. Betreuer meines Sohnes.
Ihr EK beträgt 1750.- netto. Meines 1550.- netto.
KM klagt als Betreuer meines Sohnes auf Volljähigenunterhalt.
Einkommen meines Sohnes ( Bafög und Sozialleistungen ) wird von ihr nicht offen gelegt.
Mein Anwalt beantragt meinen Sohn auf auf Offenlegung seines EK zu verurteilen, da sonst UH-Anspruch nicht berechnet werden kann.
Nach Austausch von Gehaltsabrechnungen des letzten Jahres erfolgte sofort Klage durch KM ohne die Möglichkeit sich aussergerichtlich zu einigen.
Was haltet ihr davon?