11-03-2013, 16:55
(11-03-2013, 14:42)Absurdistan schrieb: "Cornelia Gstettenbauer hatte zwar wohl einmal den Wunsch, Psychologin zu werden, aber ein Diplom hat sie nie erworben. Dies verbarg sie geschickt, und niemand bemerkte – bis heute – dass sie die Berufsbezeichnungen Psychologin und Psychotherapeutin zu Unrecht führte.
Das sind kein geschützten Begriffe. In der Homepage von Kiebitz ( http://cornelia-gstettenbauer-kiebitz.de/page1.html ) nennt sie es
Zitat:staatl. Zulassung zur Psychotherapie (HPG)
Das ist dann etwas in der Art: http://www.heilpraktiker-psychotherapie.de/
Klingt toll, aber bei der "staatlichen Zulassung", sprich Heilpraktikerprüfung handelt es sich im Wesentlichen um den Nachweis, dass von ihr keine Gefahren für die Gesundheit ihrer Patienten ausgehen.
Wenn eine Rechtsanwältin oder andere Helfer das überbewerten, ist das ein tolles Geschäft für sie, aber damit bricht sie keine Gesetze.