(11-03-2013, 19:27)wackelpudding schrieb: Und wenn es Deine Versicherung ist: Müßtest Du dann nicht den Antrag stellen?
Moin. Da hat sich meine Exe schon bei meiner Versicherung erkundigt und das Procedere ist ihr lang und breit erklärt worden. Anders sieht das wohl bei meiner Beihilfe aus, die 80 % der Kosten für das Kind zu übernehmen hat und da bin ich tatsächlich nicht bereit, den Antrag zu stellen und den Eigenanteil zu übernehmen.
Ergänzend stellt sich für mich noch die Frage: Wenn Exe dann 4-6 Wochen auf Kur geht, habe ich dann einen Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Umgangswochenenden ? Unser OLG Vergleich zum Umgang enthielt dazu keine Aussage. Das Familiengericht hat mir normalen 2wöchigen Wochendkontakt eingeräumt ..
Schönen Tag für Alle.
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )