12-03-2013, 09:10
(12-03-2013, 08:43)ArJa schrieb: Ergänzend stellt sich für mich noch die Frage: Wenn Exe dann 4-6 Wochen auf Kur geht, habe ich dann einen Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Umgangswochenenden ? Unser OLG Vergleich zum Umgang enthielt dazu keine Aussage. Das Familiengericht hat mir normalen 2wöchigen Wochendkontakt eingeräumt ..
Wenn nicht, dann nicht.
Anders als im Unterhaltsrecht, wo alles haarklein geregelt ist, hast du im Umgangsrecht nur die Rechte, die im Umgangsbeschluss aufgeführt sind.
Und durchsetzen kannst du das auch nur, wenn Sanktionen festgelegt wurden.