12-03-2013, 09:19
So wie ich das sehe, kann deine Ex eben nur an den Tagen fahren, an denen dein Kind nicht bei dir ist. Ansonsten bedarf es deiner Zustimmung, dass die vor dem OLG beschlossene Umgangsvereinbarung partiell aufgehoben wird. Du kannst ihr ja entsprechende Angebote machen. Wenn sie doch fahren will, muss sie eine Einzelfallentscheidung bei Gericht erwirken. Punkt.