12-03-2013, 09:51
(12-03-2013, 09:10)beppo schrieb: Wenn nicht, dann nicht.
Anders als im Unterhaltsrecht, wo alles haarklein geregelt ist, hast du im Umgangsrecht nur die Rechte, die im Umgangsbeschluss aufgeführt sind.
Ansprüche hat er schon, aber unmanifestiert und gestaltlos, wie Nebel. Sobald sie festere Formen annehmen sollten, benötigen sie eine Transformationen ins Konrete: Eine Vereinbarung zwischen den Eltern oder Beschluss durch den Richter.
Ich würde sie die Kur machen lassen, aber mit einem langen Papawochenende in der Mitte (vielleicht bietet sich ein Feiertag dazu an) und einer deutlichen Verlängerung eines Ferienaufenthalts bei dir nach der Kur. Hole an anderer Stelle etwas für das Kind heraus, das sonst nicht so leicht möglich gewesen wäre.
Eltern-Kind-Kuren und Beihilfeversichert? Du weisst, dass die Beihilfe bei Länderbeamten je nach Bundesland entgegen der landläufigen Meinung sowas und auch anderes selten oder nie zahlt?