12-03-2013, 09:53
(12-03-2013, 08:43)ArJa schrieb: Anders sieht das wohl bei meiner Beihilfe aus, die 80 % der Kosten für das Kind zu übernehmen hat und da bin ich tatsächlich nicht bereit, den Antrag zu stellen und den Eigenanteil zu übernehmen.
Hat die KM dich denn vorher gefragt? Wenn nicht, dann auch keine Beihilfe.
Wobei sich die Frage stellt: da ihr noch verheiratet seid, habt ihr da nicht Sorgerecht und ABR gemeinsam? Wie kommt die KM dazu, auswärtige Aufenthalte deines Kindes zu planen, ohne VORHER dein Einverständnis einzuholen? Wenn die Vorzeichen anders herum wären- Du würdest einen wochenlangen Auswärtsaufenthalt mit deinem Kind planen, ohne die KM vorher zu fragen.....
Bei mir hat vorletzte Woche bei einem Verhandlungstermin vor dem Familiengericht (ging nur um Scheidung und Folgesachen, nicht um Kinder) der deutliche Hinweis auf die "umgekehrten Vorzeichen" tatsächlich eine Änderung der Verhandlungsführung beim Richter bewirkt. Ich habe ihn gefragt, ob er sich in meinem Falle zum Nachweis von Erwerbsbemühungen mit einem gelben Zettelchen vom Arzt begnügt hätte - bei meiner Ex wollte er es zuerst.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1