13-03-2013, 02:49
(12-03-2013, 23:12)24601 schrieb: ... es heisst ( zumindest habe ich es so verstanden ) wenn man gerichtlich Umgangsrecht b.z.w GSR beantragt wendet sich das Gericht erst ans JA.Das stimmt ja auch und entspricht dem Gesetz (FamFG).
Das werden wir auch nicht ändern können.
Aber wir verlieren in der Regel Zeit, wenn wir uns selbst im Vorfeld an ein JA wenden, das nach allen Erfahrungen mütterfreundlich und väterfeindlich ist. Die Justiz hätte gerne ein "Vorverfahren" ähnlich § 68 VwGO, dass es aber im Familienrecht -aus guten Gründen- nicht nicht gibt.
Mit Blick auf VKH will das OLG Kln das entgegen der früheren Entscheidung des OLG Hamm nun ändern.
Schade, dass hätte meines Wissens zu einer Sprungrevision berechtigt. Dann hätte der BGH über die unterschiedliche Rechstprechung der OLG entscheiden müssen.
Was im Falle einer Anrufung des Jugendamtes passiert, kann man hier nachlesen:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news