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Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige
#19
Kein Abzug von Altersvorsorge im Mangelfall

http://blog.beck.de/2013/03/06/bgh-kein-...mangelfall

Dass der Beklagte im Alter sein Existenzminimum nicht wird decken können, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt, ohne dass die Revision dies angreift. Der 1967 geborene Beklagte hat im Übrigen in der Vergangenheit bereits zusätzlich für sein Alter vorgesorgt und kann diese Vorsorge auch fortsetzen, wenn die gesteigerte Unterhaltspflicht nicht mehr besteht. Da er eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, begegnet es grundsätzlich keinen Schwierigkeiten, diese für einige Zeit ruhend zu stellen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 02-09-2012, 18:43
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 03-09-2012, 19:18
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 04-09-2012, 19:14
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 01-03-2013, 21:26
BGH XII ZR 158/12 vom 30.01.2013 Kein Abzug von Altesvorsorge im Mangelfall - von Camper1955 - 13-03-2013, 10:51

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