13-03-2013, 11:55
Ich meine, ein FamilienrichterIn kann nicht so einfach über die unvollständigen Angaben der Gegenseite hinweg gehen, das wäre ein grober Fehler, welcher eine Entscheidung eben dieses Richters angreifbar machen würde.
Ich würde keine Kompromissvorschläge unterbreiten, sondern eine Entscheidung abwarten und gegen diese ggfs. vor dem OLG Beschwerde einlegen. Vor dem OLG kannst Du nötigefalls immer noch einen Vergleich schliessen.
Austriake
Ich würde keine Kompromissvorschläge unterbreiten, sondern eine Entscheidung abwarten und gegen diese ggfs. vor dem OLG Beschwerde einlegen. Vor dem OLG kannst Du nötigefalls immer noch einen Vergleich schliessen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1