13-03-2013, 15:15
.....und wie steht es mit den Unterhaltsansprüchen?
Diese Ansprüche sind die der Kinder, nicht der Eltern. So habe ich das gelernt und verstanden.
Wenn eine Behörde 16 Jahre lang einem Kind diese Ansprüche vorenthält, macht sich dann diese Behörde nicht strafbar der Mittäterschaft an einer Straftat nach § 170 StGB ?
Austriake
Diese Ansprüche sind die der Kinder, nicht der Eltern. So habe ich das gelernt und verstanden.
Wenn eine Behörde 16 Jahre lang einem Kind diese Ansprüche vorenthält, macht sich dann diese Behörde nicht strafbar der Mittäterschaft an einer Straftat nach § 170 StGB ?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1