13-03-2013, 16:06
So hatte ich es verstanden.
Eventuell kann Dir das Gericht einen Betrag zu Deinem Lebensunterhalt freigeben. Die Regeln für P-Konto gelten für den Vorgang wohl noch nicht.
Eventuell kann Dir das Gericht einen Betrag zu Deinem Lebensunterhalt freigeben. Die Regeln für P-Konto gelten für den Vorgang wohl noch nicht.