13-03-2013, 18:13
(13-03-2013, 17:15)karlma schrieb: Termin wahrnehmen mußt DuWarum nur geben in Internetforen Schreibende so oft völlig falsche Ratschläge, ohne auch nur über die geringste Sachkenntnis zu verfügen ?
Auch noch so gut gemeinte Ratschläge von Leuten, "die ja nur helfen wollen", können böse Folgen nach sich ziehen.
(13-03-2013, 17:02)madarama schrieb: Ich denke schon das ich hingehen werde und die Fragen beantworte....allein weil "Aussage verweigern" für mich was von verheimlichen hat und ich hab nix zu verbergen.....Oder wie seht ihr das?Völlig falsch !
Rechtfertigungsdrang ist ein denkbar schlechter Ratgeber ...
Gemäß § 161a StPO musst Du lediglich einer richterlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung nachkommen !
siehe auch:
http://www.ruisingersteiner.de/blog/143/...e-leisten/
Warum solltest Du denen die Arbeit abnehmen oder Dich gar unbemerkt selbst belasten ?
Nee, nee, lass die mal schön machen, falls (!) die glauben, was gefunden zu haben und der Staatsanwalt Dich eingeladen hast, gehst Du bitte nur mit Anwalt dorthin.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel