(13-03-2013, 20:43)PolyTrauma schrieb: Grundsätzlich reicht die fernmündliche, besser noch schriftliche Erklärung gegenüber der Polizei, dass Du nichts zur Sache auszusagen hast.Exakt.
Überdies: Niemals eine Aussage ohne Akteneinsicht.
Darüber hinaus habe ich immer so gehandelt: Wenn es etwas gibt, wo ich wirklich wirklich wegen einer Aussage gebraucht werde, dann kommt jemand und holt mich ab und bringt mich dorthin, wo ich ich dann aus guten Gründen die Klappe halten werde.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #