13-03-2013, 21:10
(13-03-2013, 20:23)Pistachio 00 schrieb:(13-03-2013, 19:30)Jigsaw schrieb: @Pistachio:Eben !!!
§ 81b
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist,
Wie kommst Du auf die krude Idee, das ausgerechnet Ermittlungen in einem Verfahren nach § 170 StGB eine solche Notwendigkeit zu Erkennungsdienstlicher Behandlung begründet ?
Träum mal deinen Traum weiter.
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