(13-03-2013, 16:01)MasterOfDesaster schrieb: .. wäre ich auch sofort Unterhaltspflichtig für die Mutter?Wenn sie arbeiten konnte, dann hat sie auch Elterngeldanspruch. Oder nicht? Warum etwa nicht?
Hast du eine ehrliche Antwort erhalten, ab wann "währe" sie nach der Geburt wieder am arbeiten? Auch zeitweise?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #