13-03-2013, 22:06
(13-03-2013, 21:07)Das Nerdliche Orakel schrieb:Oberrabulistik.(13-03-2013, 20:57)beppo schrieb: Muss man dafür nicht selbst betroffen sein?Rabulistik kann ich auch.
Das schränkt den Kreis der klageberechtigten Männer schon mal stark ein.
Um betroffen zu sein, muss man der Vater eines solchen Kindes sein. Und das kann man nicht belegen, weil es dieses Gesetz gibt.
M.M. reicht die Möglichkeit der Verletzung individueller Grundrechte. Zeugungsfähigkeit vorrausgesetzt, bringt die vertraulicher Geburt, die potentiell jeder Frau offensteht, die Möglichkeit mit sich, dass ich um die Möglichkeit der Ausübung eines Familienlebens als Kernbereich privater Lebensgestaltung nach Art 6,2 mit dem Kind gebracht werde. Außerdem könnte im Verhältnis Bürger–Bürger die Grundrechte des Einzelnen hinsichtlich Art 3 i.v.m. Art 6 verletzt sein. In diese Richtungen würde ich denken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #