13-03-2013, 22:24
Ich wage mal die Prognose, dass dieses BVerfG so ähnlich entscheiden würde, wie beim Kindergeld:
"Ist zwar nicht ganz sauber aber im Sinne des guten Zieles, liegt dieser kleine Verstoß im zulässigen Ermessen des Gesetzgebers"
"Ist zwar nicht ganz sauber aber im Sinne des guten Zieles, liegt dieser kleine Verstoß im zulässigen Ermessen des Gesetzgebers"