13-03-2013, 22:27
Wenn ich bis jetzt alles richtig verstanden habe mit dem Aufstocken nach SGB 2, dann ist Voraussetzung hierfür nicht nur ein Unterhaltstitel, dann müssen auch Unterhaltszahlungen fliessen!
Oder habe ich da was überlesen?
Austriake
Oder habe ich da was überlesen?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1