14-03-2013, 09:49
Ansonsten:
wenn die Gegenseite solche Kapitalfehler begeht, dann freu dich doch. Lass das Gericht urteilen - wenn dir das Urteil nicht gefällt, sofort Beschwerde einlegen und vors OLG ziehen.
Und gaaanz wichtig: nichts mehr freiwillig zahlen! Auch die voreilig gezahlten 150.- Euro zurückfordern! Wer freiwillig zahlt, kann keinem Richter mehr erklären, warum er eigentlich nicht (oder weniger) zahlen will.....
Bis zum Entscheid des OLG lieber etwas Geld zur Seite legen, falls Nachzahlungen zu leisten sind.
Austriake
wenn die Gegenseite solche Kapitalfehler begeht, dann freu dich doch. Lass das Gericht urteilen - wenn dir das Urteil nicht gefällt, sofort Beschwerde einlegen und vors OLG ziehen.
Und gaaanz wichtig: nichts mehr freiwillig zahlen! Auch die voreilig gezahlten 150.- Euro zurückfordern! Wer freiwillig zahlt, kann keinem Richter mehr erklären, warum er eigentlich nicht (oder weniger) zahlen will.....
Bis zum Entscheid des OLG lieber etwas Geld zur Seite legen, falls Nachzahlungen zu leisten sind.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1