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BGH: Haftbefehl gegen die Mutter, weil sie den leiblichen Vater nicht nennt
#3
(07-08-2008, 16:06)p schrieb: Die Mutter kann das trotzdem sehr leicht umgehen, deswegen ist das Urteil leider wertlos. Es reicht, wenn sie irgendetwas von einer Sauforgie am Strand von Mallorca erzählt, keine Erinnerung nach 3 Liter Sangria, zwei Wochen später schlug der Schwangerschaftstest an, natürlich habe sie angenommen dass nur ihr Mann mit ihr etc. etc....

P, schreib bitte doch so was nicht!!! Du gibst doch Tipps!!!
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RE: BGH: Haftbefehl gegen die Mutter, weil sie den leiblichen Vater nicht nennt - von Anna - 07-08-2008, 20:47

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