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Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung
#14
Deine Verwandten und Bekannten sind Zeugen, die müssen aussagen, allerdings gibt es bei engen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Allerdings ist es viel effizienter, wenn es gar keine Zeugen gibt, bzw. die potentiellen Zeugen gar nichts wissen.

"Ich habe seit xx xx xx keinen Kontakt mehr, ich weiß nicht wo er wohnt."

Das mit der Unfallrente ist natürlich ziemlich blöd, besonders wenn der 17Jährige selbständig wird, kann sich die Ex noch jahrelang daran bereichern.
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RE: Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung - von MitGlied - 15-03-2013, 11:36

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