15-03-2013, 22:53
(15-03-2013, 22:31)Ibykus schrieb: Auch ein zur Mitsorge berechtigtes Elternteil kann sich wegen Entziehung Minderjähriger strafbar machen.Völlig korrekt. Erinnert mich allerdings daran, dass es in meinem Fall damals um Kindesmißbrauch ging.
Wegen dieses Themas hatt ich niemals die Polizei oder Staatsanwaltschaft an den Backen. Mißbrauch mit dem Mißbrauch wird wohl niemals wirklich korrekt behandelt werden können.