16-03-2013, 10:38
(15-03-2013, 22:31)Ibykus schrieb: Vorsicht! Das gemeinsame SR steht einer Täterschaft nicht entgegen!Lol - ich will hier nicht zu weit ausholen - aber, wenn es nicht gerade um offensichtliche, extreme und sofort angezeigte Fälle geht, dient der STGB zur Entziehung Minderjähriger nur dazu, gegen Väter repressiv zu werden.
Auch ein zur Mitsorge berechtigtes Elternteil kann sich wegen Entziehung Minderjähriger strafbar machen.
@Ibykus - kannst Du mich bitte mal per PN kontaktieren.
https://t.me/GenderFukc