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Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung
#22
(16-03-2013, 10:57)Jigsaw schrieb: In jeder EMail steht die IP Adresse. Daher ist denn Land plus Ort bekannt.
Kommt auf die beteiligten SMTP-Server an. Die können da Einträge reinschreiben, oder darin stehende Einträge löschen.
Ein Email, das mit dem Web-Frontend von Yahoo abgeschickt wird, hat da nur IP-Nummern von yahoo drin stehen. Bei GMX stand, als ich mir das letzte mal so etwas ansah, noch die IP-Nummer des DSL-Anschlusses drin, von dem aus das Web-Frontend benutzt wurde.

Am Besten haben die zu Hause einen OpenPGP-Schlüssel und einen Email-Account bei irgendwem, der einen SMTP-Server betreibt. Dann tütest du da das Email ein. Das Einzige, was stimmen muss, ist die Email-Adresse des Empfänger. Dass das Email von dir ist, machst du durch OpenPGP-Unterschrift klar. Und weil das Ganze verschlüsselt ist, kriegt außer dem Empfänger niemand mit, dass da überhaupt etwas Unterschriebenes drin ist.
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RE: Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung - von Das Nerdliche Orakel - 16-03-2013, 19:17

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