17-03-2013, 13:00
(17-03-2013, 12:37)salvador schrieb: Habe nur irgendwie gedacht, dass das JA schon vorher schreiben wird und mich um Stellungnahme zur Vaterschaft bitten wird.
Und wenn schon, das ändert nicht das geringste für Dich. Du bist ohnehin unwichtig aus Jugendamtsicht. Wenn das Jugendamt etwas von dir will, wird man eine knappe Forderung in Epressungsform stellen, du hast dann zwei Wochen Zeit alles zu unterschreiben oder du wirst ohne viel federlesens verklagt und fertig gemacht. Vaterschaftsanerkennung? Wen juckts? Wirst halt verklagt - auf deine Kosten, wenn du der Vater bist, wie sich dann nach einem teuren offiziellen Test herausstellen wird.
Sie wird das alleinige Sorgerecht nicht bekommen, sie hat es schon ab Geburt. Du nicht. Für dich stehen Fristen und Klagen an mit ungewissem Erfolg. Wenn sie einfach abhaut, dann kann sie das. Es ist auch Null Problem für sie, aus dem Ausland Unterhaltsforderungen geltend zu machen. Mit der Zeugung ist dein Part auf der Rechtseeite beendet, die nächsten Jahrzehnte bist du auf der Pflichtenseite.