17-03-2013, 14:38
Ein Problem liegt m. E. im "Matschbegriff" Kindeswohl selber, der ja geradezu dazu herausfordert, die Gegenseite als kindeswohlgefährdent darzustellen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ?
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