17-03-2013, 16:11
vielen Dank verehrte Mitväter für die sachlichen Antworten.
Ganz offensichtlich ist im Verfahren vor dem Familiengericht iaR nicht vorgesehen, die unzutreffenden zunächst das Umgangsrecht beschränkenden
Behauptungen eilig und zeitnah zu klären ?
Ist das bei einigen Ihrer Angelegenheiten gleichsam so ?
Gegenwärtig ist ein weiteres psychatrisches Gutachten durch das FG beauftragt, weil (vor 6 Wo) wesentliche für das (weitere) psychische Gutachten erforderliche Angaben der KM und mir völlig konträr dargestellt werden.
Da ich jedoch ohnehin berufsbedingt sehr regelmäßig psychatrisch untersucht werde und auch hier Auffälligkeiten nicht bekannt oder erkennbar sind, sehe ich dem Ergebnis eigentlich zuversichtlich entgegen, wobei ich natürlich nicht weiss, was mich fragentechnisch erwartet und ob der/die Gutachter/in objektiv ist.
Zumal, das regte die (gegenwärtige) familientherapeutische Gutachterin /Psychologin in ihrer Empfehlung an das Gericht zur Erstellung eines weiteren Gutachtens an, bestünden bei der KM Anzeichen einer Erziehungsunfähigkeit, was immer das im Ergebnis bedeuten mag.
Danke bisher für Ihre Aufmerksamkeit. Schlumpf
Ganz offensichtlich ist im Verfahren vor dem Familiengericht iaR nicht vorgesehen, die unzutreffenden zunächst das Umgangsrecht beschränkenden
Behauptungen eilig und zeitnah zu klären ?
Ist das bei einigen Ihrer Angelegenheiten gleichsam so ?
Gegenwärtig ist ein weiteres psychatrisches Gutachten durch das FG beauftragt, weil (vor 6 Wo) wesentliche für das (weitere) psychische Gutachten erforderliche Angaben der KM und mir völlig konträr dargestellt werden.
Da ich jedoch ohnehin berufsbedingt sehr regelmäßig psychatrisch untersucht werde und auch hier Auffälligkeiten nicht bekannt oder erkennbar sind, sehe ich dem Ergebnis eigentlich zuversichtlich entgegen, wobei ich natürlich nicht weiss, was mich fragentechnisch erwartet und ob der/die Gutachter/in objektiv ist.
Zumal, das regte die (gegenwärtige) familientherapeutische Gutachterin /Psychologin in ihrer Empfehlung an das Gericht zur Erstellung eines weiteren Gutachtens an, bestünden bei der KM Anzeichen einer Erziehungsunfähigkeit, was immer das im Ergebnis bedeuten mag.
Danke bisher für Ihre Aufmerksamkeit. Schlumpf