31-03-2009, 16:28
Der Autor des Knols "Zwangsvaterschaft" hat eine Reaktion des Sprechers der GRÜNEN-Politikerin Claudia Roth bekommen:
Zitat:
mit Dank für Ihr Interesse möchte ich Ihnen im Namen von Frau Claudia Roth antworten. Nach der eingehenden Lektüre Ihrer Ausführungen komme ich zum Ergebnis, dass wir den Antworten von Hans Christian Ströbele inhaltlich nichts hinzuzufügen haben. Nicht gegen jede Form von krimineller Energie kann es ein eigenes Gesetz geben. Männer, die eine derartige Beziehung mit einer Frau eingehen, haben auch die Konsequenzen zu tragen.
Zu Ihrem Anliegen sehen wir keinen programmatischen oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Deshalb werden wir von einer weiteren Korrespondenz mit Ihnen absehen.
Darauf sein Kommentar:
In Deutschland kann jeder Schwarzfahrer wegen 2,20 EUR verfolgt werden. Bei der Kassiererin Barbara E. aus Berlin geht es um 1,30 EUR und der Rechtsstreit wird bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geführt. Wenn sich eine Frau mittels Schwangerschaftsbetrug über 100.000,- EUR ergaunert, dann – meint Frau Roth – könne man nicht jede Straftat verfolgen. Dabei handelt es sich nicht um einen Fall, sondern um hunderttausende.
Zitat:
mit Dank für Ihr Interesse möchte ich Ihnen im Namen von Frau Claudia Roth antworten. Nach der eingehenden Lektüre Ihrer Ausführungen komme ich zum Ergebnis, dass wir den Antworten von Hans Christian Ströbele inhaltlich nichts hinzuzufügen haben. Nicht gegen jede Form von krimineller Energie kann es ein eigenes Gesetz geben. Männer, die eine derartige Beziehung mit einer Frau eingehen, haben auch die Konsequenzen zu tragen.
Zu Ihrem Anliegen sehen wir keinen programmatischen oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Deshalb werden wir von einer weiteren Korrespondenz mit Ihnen absehen.
Darauf sein Kommentar:
In Deutschland kann jeder Schwarzfahrer wegen 2,20 EUR verfolgt werden. Bei der Kassiererin Barbara E. aus Berlin geht es um 1,30 EUR und der Rechtsstreit wird bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geführt. Wenn sich eine Frau mittels Schwangerschaftsbetrug über 100.000,- EUR ergaunert, dann – meint Frau Roth – könne man nicht jede Straftat verfolgen. Dabei handelt es sich nicht um einen Fall, sondern um hunderttausende.