18-03-2013, 00:42
(17-03-2013, 10:04)wackelpudding schrieb: Ich würde hier etwas stringenter sein: Einwurf-Einschreiben an die Mutter mit 14tägiger Fristsetzung und Klageankündigung, falls Frist ergebnislos verstreicht. Kopie davon mit kurzem Anschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat an das JA.Wozu dies? Er kann auch einfach behaupten, ihr schon vor 14 Tagen eine solche Frist gesetzt zu haben.
Bringt der Zettel von der Post, dass er ein Einwurfeinschreiben da hin geschickt hätte, etwas? Falls ja, dann kann er ihr auch irgendwas schicken, und diesen Zettel vorlegen.