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Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ?
#5
Danke für die Antworten, dürfte mir also kein Strick gedreht werden während des TU wenn ich das richtig verstehe, aber bei ggf. anstehendem nachehelichem Unterhalt wenn ich das richtig verstanden habe. Da keine Kinder, Ehe 5-6 Jahre, sie Einkommen von 1500€ dürfte der sich aber wenn überhaut Anspruch besteht zeitlich in Grenzen halten.

@beppo
doch es ist so wenn einer ohne Not auszieht aus der 50/50 Immobilie und ab da nur noch der der drin bleibt alleine alles derweil bezahlt. Alleine bräuchte man ja diesen "Mehrplatz" nicht und er wird einem quasi aufgezwungen während der Trennung !

Frage:
Zahlen für die Unterhaltsberechnung würde ich gerne liefern und dann hier nachrechnen lassen, dauert aber wohl noch ein paar Tage bis ich die Post von der RAttin bekomme, wem darf ich die den per PM zusenden, denn alles hier öffentlich reinstellen will ich nicht unbedingt ? Wenn die Post da ist dürfte es aber wohl auch eilig sein, da ich ab 1.4. zahlen muss (da hat sie ihren neuen Mietbeginn und ist dann komplett ausgezogen aus der Immobilie)
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RE: Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ? - von Spielbank - 18-03-2013, 08:31

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