18-03-2013, 10:53
Ich weiß von einem Anwalt, der während des Krankenhausaufenthaltes der Mandantin per Versäumnisurteil das ABR an den anderen Elternteil verloren hat. Das Honorar für diese Fehlleistung hat er mit Erfolg bei ihr eingeklagt.
Seine Rechtfertigung: Es wäre auch nichts anderes dabei herausgekommen, wenn er den Termin wahrgenommen hätte. Somit hätte er der Mandantin sogar Geld gespart.
Du selbst, die Kinder und alles andere scheißegal, Hauptsache die Kasse klingelt.
Seine Rechtfertigung: Es wäre auch nichts anderes dabei herausgekommen, wenn er den Termin wahrgenommen hätte. Somit hätte er der Mandantin sogar Geld gespart.
Du selbst, die Kinder und alles andere scheißegal, Hauptsache die Kasse klingelt.